Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Jahre 2015 bis 2018 angeführt, dass die Gebühren für die in Gemeindebesitz befindlichen Hallen seit 2003 – und teilweise noch früher – nicht mehr angepasst wurden. Außerdem empfahl der Prüfungsverband (= öffentlich-rechtlich), nunmehr Entgelte (= privatrechtlich) als Preisblätter festzusetzen. Die Verwaltung hatte die neuen Entgelte berechnet, diese sind für jede Halle und jede Räumlichkeit einzeln zu beschließen.
Die Kosten, so Kämmerer Thomas Kirchner in der Gemeinderatssitzung im Bürgerhaus in Roßbrunn, hätten sich teilweise mehr als verdoppelt. Im einzelnen musste der Gemeinderat über die Sporthalle Sumpfler eins und die Ballsporthalle Sumpfler fünf sowie über das Bürgerhaus in Roßbrunn und den Bürgersaal in Mädelhofen entscheiden.
Bis auf die angepassten Preise wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen, so Hauptamtsleiterin Tanja Oehrlein. Auch die monatlichen Pauschalen der beiden großen Sportvereine TSG und DJK sowie des SC Roßbrunn/Mädelhofen bleiben erhalten. Ansonsten sind die neuen Preise für zeitweise oder ganztägige Miete in einem ähnlichen Rahmen wie bisher. Auch die Pauschale für Energie und Wasser bleibt damit erhalten, ebenso wie die übliche Kaution.Die neuen Preise gelten ab dem 1. Januar 2021.