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Lindleinsmühle
Präventionsprogramm in der AWO Tagespflege Hans-Sponsel-Haus
Hörscreening bei einem Tagesgast.
Foto: Tamara Göhler | Hörscreening bei einem Tagesgast.
Pressemitteilung
 |  aktualisiert: 19.04.2025 02:35 Uhr

Pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren sind in besonderem Maße darauf angewiesen, dass eine vorhandene Hörbeeinträchtigung erkannt und im Pflegealltag berücksichtigt wird. Um Betroffene bestmöglich zu unterstützen, Lebensqualität zu erhalten und Teilhabe zu ermöglichen, nahm die Tagespflege im Hans-Sponsel-Haus am Präventionsprogramm "Hören und Kommunikation in Pflegeeinrichtungen" teil.

Wie bemerkt man eine Hörbeeinträchtigung und welche Auswirkungen hat sie? Wie steht es um die Handhabung von Hörgeräten? Welche alternative Kommunikationsstrategien gibt es? Für die Mitarbeitenden der AWO-Tagespflege wurden vom Präventionsteam des Blindeninstituts Würzburg vor Ort in der Lindleinsmühle Schulungen und Selbsterfahrungsübungen zu diesen Themen angeboten. Seniorinnen und Senioren hatten die Möglichkeit, an Hörscreenings und an einem Gruppenangebot teilzunehmen. Bei der Begehung zur hörgerechten Barrierefreiheit wurden Maßnahmen empfohlen, um Störgeräusche zu minimieren und die Raumakustik der Einrichtung zu verbessern.

Hörbeeinträchtigungen im Alter sind weit verbreitet, in der Altersgruppe der über 80-Jährigen gilt mehr als jeder Zweite als hochgradig schwerhörig. Vermeintlich einfache Aktivitäten wie telefonieren oder fernsehen werden zu Herausforderungen. Es fällt schwer, Gesprächen zu folgen, insbesondere in lauten Umgebungen. Bleibt eine Hörminderung unversorgt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit zu stürzen sowie das Risiko, an einer Depression oder Demenz zu erkranken. Um dem entgegenzuwirken, werden gerade im hohen Alter regelmäßige Hörüberprüfungen empfohlen.

Am Präventionsprogramm beteiligen sich die Pflegekasse bei der AOK Bayern, die Betriebskrankenkassen in Bayern, die IKK classic, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG als Landwirtschaftliche Pflegekasse im Rahmen der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Die Teilnahme für stationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegen in Bayern ist kostenfrei.

Von: Thilo Hohmeister (Öffentlichkeitsarbeit Blindeninstitut Würzburg)

 
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