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Würzburg
Polizeischüler kam in Würzburg mit Alkoholfahne und geröteten Augen zum Dienst: Gericht gibt ihm keine zweite Chance
Weil ein Polizeischüler mit Restalkohol zum Dienst kam, sah die Bereitschaftspolizei das Verhältnis als nachhaltig erschüttert an. Das Verwaltungsgericht bestätigt die Entlassung.
Ein Polizeischüler verfolgt den Unterricht bei der Bereitschaftspolizei. Ein entlassener Polizeischüler bekam nach einem Vorfall mit Restalkohol in der Ausbildung vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg keine zweite Chance. (Symbolfoto)
Foto: Daniel Karmann, dpa | Ein Polizeischüler verfolgt den Unterricht bei der Bereitschaftspolizei. Ein entlassener Polizeischüler bekam nach einem Vorfall mit Restalkohol in der Ausbildung vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg keine zweite ...
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 18.04.2024 02:45 Uhr

Bei der Bereitschaftspolizei in Würzburg ist ein Mann im zweiten Lehrjahr aufgefallen, weil er mit starker Alkohol-Ausdünstung und geröteten Augen zum Unterricht kam. Er habe sich an dem Morgen dienstfähig gefühlt, hatte er damals offenbar gesagt. Auf Nachfrage der Lehrkraft habe er lächelnd angegeben, dass er natürlich keinen Alkohol konsumiere. Als Promillewert bei Dienstbeginn ist später 1,05 ermittelt worden.

Die Entlassung des 23-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe beschäftigte jetzt das Verwaltungsgericht Würzburg, wo der Mann sich um eine zweite Chance bemühte. Allerdings ohne Erfolg.

Polizeischüler durfte nach Vorfall mit Alkohol keine Dienstwaffen mehr führen

Nach dem Vorfall mit Restalkohol wurde der Mann auf eine mögliche Alkoholsucht polizeiärztlich untersucht: "Diagnose negativ, aber", man müsse von einem chronisch exzessiven Alkoholkonsum in den vergangenen Wochen und Monaten ausgehen.

Deshalb erhielt er die Auflage, eine durchgehende Alkoholabstinenz einzuhalten, wöchentlich an der Sitzung einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen oder regelmäßig eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen.

Zusätzlich untersagte die Bereitschaftspolizei ihm das Führen von Dienstfahrzeugen und Dienstwaffen. Deshalb konnte er den Leistungsnachweis im Bereich der Waffen- und Schießausbildung nicht liefern – und erreichte das Ausbildungsziel nicht. Sein Antrag auf Wiederholung der Ausbildung wurde abgelehnt und das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei leitete ein Verfahren zur Entlassung ein.

Polizei hatte 23-Jährigen wegen "charakterlicher Nichteignung" entlassen

Vergebens wies der Kläger darauf hin, dass er inzwischen eine Therapie in Anspruch nehme und jeglichen Alkoholkonsum eingestellt habe. Außerdem habe er gleich bei drei Suchtberatungen Gesprächstermine wahrgenommen. Er wurde acht Monate später wegen "charakterlicher Nichteignung" entlassen.

Aus der Begründung: Erhebliche Zweifel seien angebracht, dass er seinen Dienst bei der Polizei mit der erforderlichen Disziplin, Sorgfalt und Ernsthaftigkeit ausüben werde. Bereits der einmalige Dienstantritt unter Alkohol lasse den Rückschluss zu, dass er seine beamtenrechtlichen Pflichten in keiner Weise verinnerlicht habe.

Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Entlassung des Polizeischülers

Mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg rügte der Entlassene, dass einmaliges Versagen verallgemeinert worden sei. Dem hielt das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei entgegen: Auch wenn er inzwischen gesundheitlich wieder geeignet wäre, seinen Dienst auszuführen, habe sein Verhalten das Vertrauen des Dienstherrn nachhaltig erschüttert und zerstört.

Für das Gericht waren die Entlassung und ihre Begründung nicht zu beanstanden. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe wiederholt entschieden, dass sich Zweifel an der charakterlichen Eignung aus einem einzigen gravierenden Vorfall ergeben können.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage des ehemaligen Polizeischülers als unbegründet ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Zulassung der Berufung wurde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt.

 
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  • Walter Vogt
    Wenn ich als Lehrkraft in der Ausbildung bei der Polizei feststelle, dass ein Schüler angetrunken ist, würde ich diesen vor

    die Tür holen und dann auf’s Zimmer schicken, alles weitere später -

    Zum Glück sind sie sort keine Lehrkraft
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  • Martin Deeg
    Zum Glück gibt es dort Lehrkräfte, die solche Sachen genau so handhaben.
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  • Martin Deeg
    Mal zum Vergleich - ein paar Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss des Landtages BW zur sog. Polizeiaffäre:

    …“Mehr Licht ins Dunkel könnte I.K. bringen, jene Polizistin, die im April 2020 in der Nähe des LKA in der Stuttgarter Taubenheimstraße zwei Kollegen im Streifendienst…aufgefallen war…. "Als diese die Hauptkommissarin ansprachen, brach diese in Tränen aus", schreibt der Journalist Franz Feyder Anfang November in den "Stuttgarter Zeitungsnachrichten" (StZN). Und weiter: "Sie führte eine Plastiktüte mit leeren Bier- und Sektflaschen mit sich und sagte aus, sie sei mit einer Kollegin – trotz geltender Corona-Beschränkungen – zu einem 'Antrittsbesuch' beim damaligen Vize des LKA gewesen. Dieser habe sie angewiesen, eine nicht durch Video überwachte Tür des Amtes zu nutzen." Vize des LKA war Andreas Renner.“….

    Quelle: Kontext-Wochenzeitung

    Renner erhielt im übrigen seit November 2021 rund 250 000 Euro Dienstbezüge obwohl er seither „freigestellt“ ist.
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  • Heribert Mennig
    Der Dienstherr hat völlig richtig gehandelt! Bei dem jungen Mann handelt es sich um einen Beamten auf Probe(!!!). Er habe lächelnd angegeben keinen Alkohol zu konsumieren. Dann stellt man Restalkohol von über 1 Promille fest. Das ist schon dreist und zeigt, dass der Polizeianwärter offensichtlich eine sehr lasche Einstellung hat. In WÜ bei der Bepo gab es in der Vergangenheit schon tragische Ereignisse im Zusammenhang mit Waffen. Man stelle sich nur vor, es hätte an dem Tag des Vorkommnisses ein Schießtraining gegeben und dabei wäre aufgrund des hohen Restalkoholgehalts ein Unglück passiert. Oder der Polizeianwärter hätte an dem Tag einen Dienstwagen fahren müssen (mit 1,05 Promille!). Wäre dabei jemand verletzt worden, hätten die Kommentatoren, die die Entlassung als zu hart empfinden, garantiert völliges Unverständnis dafür gezeigt, dass man den jungen Mann nicht entlassen hat. Dieses Verhalten kann man in der Probezeit keinesfalls dulden.
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  • Harald Bach
    Stellen Sie sich mal vor, dass jeder Sexualstraftäter eine 2. und 3. und und und … Chance bekommt. Hätte hätte hätte …
    Wer ohne Fehl und Schuld ist, werfe den 1. Stein …..
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  • Martin Deeg
    Wenn ich als Lehrkraft in der Ausbildung bei der Polizei feststelle, dass ein Schüler angetrunken ist, würde ich diesen vor die Tür holen und dann auf’s Zimmer schicken, alles weitere später - und ihn nicht vor der gesamten Klasse zu einer solchen erwartbar blöden Aussage provozieren, der Lächerlichkeit preisgeben und dies hernach nutzen, um ein Dienstvergehen anzuzeigen.

    So stellt sich das nämlich dar.

    Offenbar halten manche die Polizeischule für eine Art Klosterschule, so wie hier über diesen angeblich so „gravierenden“ Vorfall geschrieben wird….
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  • Dietmar Eberth
    Alle Drogen verbieten.
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  • Andrea Greber
    Stichwort: Punktnüchternheit zu Dienstbeginn. Nichts Neues und auch gut so!
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  • Harald Bach
    Es gab mal eine Zeit kurz nach der Grenzöffnung, da wurden bei der Polizei sogar Menschen mit sogenannten leichten Vorstrafen wie Körperverletzung und Diebstahlsdelikten eingestellt.
    Ich finde diese aktuelle Vorgehensweise auch entschieden zu hart, auch wenn an den Polizeiberuf hohe Anforderungen gestellt werden - diese sich aber meist nicht pekuniär niederschlagen.
    Da muss im Umfeld dieses Vorfalles noch anderes Fehlverhalten gewesen sein, ansonsten ist das für
    Mich persönlich nicht nachvollziehbar. Zumal ja wirklich Personalmangel bei Polizei herrscht.
    Ich wünsche dem jungen Mann, dass er den Alkoholkonsum in den Griff bekommt oder aufs Kiffen umsteigt und sich einen Beruf wählt, in welchem
    Er nicht beleidig, angespuckt oder gar körperlich angegriffen wird.
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  • Rudi Glaser
    da hätte er sich lieber krank gemeldet.
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  • Martin Deeg
    Wir können diese Vorwürfe leider nicht überprüfen, daher möchten wir auf eine Veröffentlichung verzichten.
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  • Klaus Fiederling
    hier hat die Rechtssprechung richtig gehandelt. Der junge Polizistenanwärter, naja mit 22 muß man schon wissen, was man darf und nicht!, sollte sich dessen eigentlich auch im klaren sein,
    dass sein Beruf ein Beruf ist, wo man anderen ein Vorbild sein sollte. Es geht nicht, dass man besoffen zum Dienst erscheint, egal in welcher Berufssparte auch immer. Als Polizist schon mal gleich gar nicht. Da muß man halt von einer Fete so früh gehn, dass man nächsten Morgen auch diensttauglich ist. Hier hat das Gericht völlig richtig entschieden.
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  • Martin Deeg
    Das können Sie aufgrund dieses Artikels und ohne Kenntnis von Person und Hintergründen zweifelsfrei feststellen?

    Respekt.

    Mich würde z.B. interessieren, ob es etwaige Schicksalsschläge oder andere nachvollziehbare Gründe - wie Mobbing oder Ausgrenzung - für den „exzessiven“ Alkoholkonsum im Vorfeld gab. Dazu sagt der Artikel leider nichts.

    Das Verhalten der Polizeischule, erst gezielt die Teilnahme an prüfungsrelevanten Inhalten zu verhindern und ihn dann aufgrund dessen „durchfallen“ zu lassen, halte ich für bemerkenswert….
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  • Harald Bach
    Hr. Deeg, da bin ich bei Ihnen 👍
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  • Gregor Ziems
    Also wenn man dann verletzt wird von der Dienstwaffe eines besoffenen Polizisten habe ich natürlich total Verständnis dafür sofern er vorher Mobbing erfahren hat.
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  • Stefan Wolz
    Genau. Immer sind die anderen Schuld. Man selbst hat keinerlei Verantwortung mehr für sein Handeln und Tun. Es gibt auch Helikopter Väter 😂
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  • Martin Deeg
    Leider verstößt der Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • Martin Deeg
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  • Gregor Ziems
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  • Helga Scherendorn
    @Deeg, wollen sie Saufen rechtfertigen? Der Knabe will Pozilist werden, da hat er sich auch so zu verhalten, und zwar aus Überzeugung!
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