
Paul Lehrieder, Mitglied des Bundestages, überbrachte der Marktgemeinde Winterhausen sowie Vertretern des Aktionskreises Bahnlärm die erfreuliche Nachricht, dass auch die Planungen für die zweite Lärmschutzwand in Winterhausen beginnen können, heißt es in einer Pressemitteilung.
Nachdem die bisherige Förderrichtlinie Lärmschutz bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung nur Wohnhäuser berücksichtigte, die vor dem 1. April 1974 gebaut wurden, hat die Deutsche Bahn AG Planungen bislang lediglich bezüglich einer Lärmschutzwand in Richtung Altort (LSW Ost) aufgenommen. Ohne ein entsprechendes Gegenstück westlich der Bahnlinie Würzburg-Ochsenfurt (LSW West) hätte dies jedoch für die Bürger keinen Schutz vor Lärmimmissionen bedeutet. Zudem war mit möglichen Schallreflexionen zu rechnen.
Zum 1. Januar 2019 wurde die Förderrichtlinie Lärmschutz dahingehend überarbeitet, dass neben dem Wegfall des Schienenbonus von 5 dB(A), der Verminderung des Auslösewerts für Lärmvorsorge um weitere 3 dB(A) auch die Stichtagsregelung Zum 1. April 1974 entfallen ist. Aufgrund dieser Neuerungen, durch die ein günstigerer Kosten-Nutzungswert in Aussicht stand, haben sich der Arbeitskreis Bahnlärm, die Marktgemeinde Winterhausen und MdB Paul Lehrieder gemeinsam bemüht, die Deutsche Bahn AG zur erneuten Überprüfung der Planungen bezüglich der LSW West zu bewegen. Diese Bemühungen waren nunmehr von Erfolg gekrönt.
Aufgrund der Neuerungen wurde das Schallgutachten überarbeitet und die Förderung für die LSW West auf rund 800 Metern bewilligt. Neben der Entdröhnung der Eisenbahnbrücke 2011 sowie dem angekündigten Baubeginn der LSW Ost im dritten Quartal 2020 stellen die Planung und der spätere Bau der LSW West den Lückenschluss für die gesamtheitliche Lärmvorsorge der Bürger in Winterhausen dar.