Champignons mit Glasscherben oder Käse mit für den Menschen gefährlichen Bakterien (Listerien) – es vergeht fast keine Woche, dass Lebensmittelhersteller oder Handelskonzerne von sich aus die Verbraucher vor dem Verzehr warnen und die nicht mehr einwandfreien Waren aus den Regalen nehmen. Die Warnungen und Rückrufaktionen kommen für Matthias Düchs, Lebensmittelüberwacher im Landkreis Würzburg, nicht von ungefähr. Melden das die Unternehmen von sich aus, gehen sie straffrei aus.
Düchs ist einer von sechs Kontrolleuren, die im Kreis Würzburg beinahe täglich unterwegs sind. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich von der Gaststättenkontrolle über Kantinen, Lebensmittelgeschäften bis hin zu Vereinsfesten. Dass sie da nicht immer gern gesehen sind, davon können sie ein Lied singen. Doch der Schutz der Verbraucher hat für sie obersten Stellenwert, wie Düchs und sein Kollege Norbert Steigerwald bei einem Pressegespräch übereinstimmend betonten.
Wird ein Gastronom dazu verdonnert seine versiffte Küche einer Generalreinigung zu unterziehen, dann kommt der Kontrolleur so oft wieder, bis alles seine Ordnung hat. Die Sanktionen, die den Lebensmittelüberwachern zur Verfügung stehen, sind nicht ohne: Sie können Ermahnungen aussprechen, Bußgelder verhängen und wenn alles nichts hilft, den Betrieb schließen und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
Was den Kontrolleuren ihre Arbeit immer schwieriger macht, das sind „die globalisierten Nahrungsmittel“, wie Düchs sagt. Selbst in kleinen Lebensmittelgeschäften auf dem Land werden Waren aus aller Welt verkauft. Mögen es Glasnudeln aus China sein oder Pilze aus Thailand. „Ohne Computer geht da nichts mehr, wenn die Vertriebswege der Waren nachvollzogen werden“, erläutert Steigerwald.
Seit einigen Jahren gibt es in der EU bei Lebensmittelverstößen ein Schnellwarnsystem. Beim Pferdefleischskandal, der in England aufflog, haben die Lebensmittelkontrolleure im Landratsamt Würzburg bereits ein bis zwei Tage später Meldungen über die EU bekommen und in Verbrauchermärkten im Kreis gezielt nach Waren suchen können, die illegal Pferdefleisch enthielten, erinnert sich Düchs.
Die Kontrolleure sind aber auch Anlaufstelle für Bürger, die sich über verdorbene oder verunreinigte Lebensmittel beschweren wollen. Da kommt es vor, dass eine Frau die Reste einer Torte vorbei bringt mit dem Hinweis, von der habe ihre Mutter gegessen und ihr sei davon schlecht geworden. Norbert Steigerwald ließ die Torte untersuchen. Das Ergebnis war in diesem Fall: Fehlanzeige. Da hat sich die Mutter wohl mit etwas anderem den Magen verdorben.
Hegt ein Kontrolleur den Verdacht, dass er verunreinigte Ware vor sich hat, kann er sofort handeln. Das heißt, er darf das Fleisch oder den Käse sofort aus dem Verkehr ziehen und muss nicht warten, bis ein langwieriges Untersuchungsergebnis vorliegt. Das Gesetz stellt hier den Schutz der Verbraucher über wirtschaftliche Interessen, betonen Düchs und Steigerwald.
2013 wurden von der Lebensmittelüberwachung des Landkreises Würzburg 539 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zur weiteren Untersuchungen gezogen; davon mussten zwei Prozent der Proben beanstandet werden.
Bei den großen Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre kam immer wieder die Frage auf, wie unabhängig sind die Kontrolleure in den Landratsämtern. Ihr oberster Dienstherr ist der Landrat. Dem könnten die Arbeitsplätze in großen Lebensmittelbetrieben wichtiger sein als der Verbraucherschutz, wird immer wieder spekuliert. Steigerwald und Düchs können sich nicht vorstellen, dass ein Landrat oder die Politik auf die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure Einfluss nehmen könnte. „Jeder muss damit rechnen, dass das früher oder später herauskommt“, gibt Düchs zu bedenken.
Statistik der Lebensmittelkontrolleure
Der Landkreis Würzburg blieb im vergangenen Jahr von Lebensmittelskandalen verschont. Dieses Fazit zieht Dr. Otto Erb, der Leiter des Veterinäramtes.
Die Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre des Landratsamtes haben 2013 in 951 Betrieben der Lebensmittelbrache 1726 Kontrollbesuche gemacht.
Im Landkreis Würzburg gibt es 2753 Betriebe, die der Überwachungspflicht unterliegen. „Kontrollintervalle werden dabei nach Risikogesichtspunkten festgelegt, so dass nicht jeder Betrieb jährlich überprüft werden muss“, sagt Erb. Beanstandungen gab es in 583 Betrieben. Dabei handelte es sich um Verstöße, die zu formellen Maßnahmen geführt haben, so Erb weiter. Diese Beanstandungen reichten von der einfachen mündlichen Ermahnung bis zum Strafverfahren wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Dazu Erb: „Die meisten Beanstandungen wurden bei der allgemeinen Hygiene verzeichnet.“
Dann gibt es noch die Deklarationsmängel von Lebensmitteln. Das heißt, wenn auf der Speisenkarte Schinken angeboten wird, der tatsächlich ein Schinkenimitat ist. Oder aber Konservierungsstoffe in den Speisen nicht auf der Karte vermerkt werden. rais