Zwei Tage nach seiner Entlassung aus dem Knast war ein Mann aus Ochsenfurt schon wieder drinnen. Am ersten Tag in Freiheit hatte er in einem Geschäft in der Würzburger City einer Kundin an der Kasse den Geldbeutel mit 60 Euro geklaut. Am zweiten Tag nahm er zur "Aussprache" mit seiner Ex-Freundin in Ochsenfurt eine Tüte mit, in der ein Fleischklopfer war, Kabelbinder und ein Messer. Vom Schöffengericht ist der Mann (43) nun zu einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden. Es ist der 24. Eintrag in seinem Strafregister.
Zum Geldbeutel, den eine Kundin in einem Sportgeschäft auf die Kasse gelegt hatte, meinte der Angeklagte nur: "Wen ich den nicht genommen hätte, hätt's ein anderer gemacht". Kurz nach seiner Haftentlassung hatte er da nach seinen Angaben bereits eine halbe Flasche Whisky geleert und Ersatz-Drogen geschluckt, die er sich von einem Arzt verschreiben ließ.
Fall zwei, da wollte er sich an der Freundin rächen, die sich während seiner Haft einen neuen Lover zugelegt hatte. Das Messer, so der Angeklagte, habe er nur zu seiner Sicherheit dabei gehabt, falls sein "Nachfolger" in der Wohnung der Ex ist und Probleme macht. Den Fleischklopfer habe er mitgenommen, weil er zum Wiedersehen mit der Ex grillen wollte und wie die 200 Kabelbinder in die Tüte kamen, wisse er auch nicht mehr, "jedenfalls nicht zum Fesseln".
Die "Aussprache" war kurz, aber heftig
In deren Wohnung hatte der Angeklagte ein bisschen mit dem Messer herumgefuchtelt, die Ex-Partnerin geschüttelt und ihr mit der flachen Hand zwei Schläge ins Gesicht verpasst, "Respekt-Schellen", wie er es nannte, bei denen sie zu Boden ging. Dann sagte er, sie solle sich beruhigen, er tue ihr doch nichts, er wolle nur reden und zwar darüber, warum sie mit ihm Schluss gemacht hatte. Als Entschädigung dafür verlangte er ihren Pkw.
Nachdem die Frau zu Nachbarn geflüchtet war, nahm er einen Schlüsselbund, das Smartphone der Frau und ihren Geldbeutel an sich, ging zu ihrem Pkw und stellte fest, dass er die falschen Schlüssel erwischt hatte. Darauf flüchtete er zu Fuß , warf unterwegs die gestohlenen Gegenstände ins Gebüsch, kehrte an den Tatort zurück und ließ sich von den Polizeibeamten, die inzwischen verständigt worden waren, widerstandslos festnehmen.
Verurteilt wurde der Mann wegen Körperverletzung, Diebstahl und auch wegen falscher Verdächtigung. Nach seiner Festnahme wollte er der Ex-Partnerin nämlich "eine reinwürgen", indem er behauptete, er habe in ihrer Wohnung ein Depot mit Drogen gesehen; der neue Mann sei ein Dealer großen Stils. Daraufhin hatte man bei der Frau das Badezimmer durchsucht und zwar Drogen- Ersatztabletten gefunden, aber in einem Umfang, der auf privaten Konsum und nicht auf umfangreiche Drogengeschäfte schließen ließ.
Den Angeklagten noch einmal - wie schon wiederholt - auf Therapie zu schicken, bezeichnete der Vorsitzende Richter Mark Kurzawski als aussichtslos angesichts der langen Abhängigkeit von Alkohol und Betäubungsmitteln und der vielen bisher ausnahmslos erfolglosen Entzugsversuche. Es sei erforderlich, den Angeklagten mit hoher Rückfallgeschwindigkeit möglichst langfristig "wegzusperren", um die Allgemeinheit vor ihm zu schützen.
Bei seiner letzten Haftentlassung hatten Bekannte den Mann am Knast-Tor abgeholt und singend in der Freiheit begrüßt. Danach hatte er mit ihnen nach längerer Zwangspause erst mal wieder Wodka und Drogen "reingezogen".