Nach der mündlichen Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof über die Altersgrenzen für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte wartet Würzburgs OB Georg Rosenthal nun gespannt auf das Urteil. Es soll am 19. Dezember verkündet werden.
Wie berichtet, dürfte der SPD-Mann nach geltendem Recht 2014 als dann 67-Jähriger nicht für eine zweite Amtszeit kandidieren. Mit Popularklagen wollen die SPD und die Freien Wähler die für hauptamtliche Rathauschefs und Landräte geltende Altersgrenze von 65 Jahren kippen.
Zu seinen Absichten will Rosenthal vor dem Urteil „gar nichts sagen“. In gut vier Wochen wisse man, „wohin die Reise geht“, meinte der OB am Freitag auf Anfrage. Auch Gerüchte um eine mögliche Landtagskandidatur will Rosenthal nicht kommentieren. Er denke zurzeit nicht darüber nach, sondern konzentriere sich auf seine Aufgaben als OB. Aus der Luft gegriffen scheint eine Landtagskandidatur aber nicht: „Ausschließen“, sagt Rosenthal, „sollte man in keiner Richtung etwas, dafür ist zu viel im Fluss.“ Außerdem sei eine Kandidatur nicht seine persönliche Entscheidung: „Nominieren tut die Partei.“