Das Landgericht Würzburg hat jetzt ein Urteil von März 2022 korrigiert: Ein Taxi-Unternehmer aus dem Landkreis Würzburg hatte gestanden, in drei von ihm kontrollierten Unternehmen jahrelang Fahrer "schwarz" beschäftigt zu haben. Wegen Steuerhinterziehung in Höhe von einer Million Euro verurteilten die Richter ihn deshalb vor einem Jahr zu einer Haftstrafe von drei Jahren.
Doch dem Unternehmer war das Strafmaß zu hoch, er ging in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nährte seine Hoffnung auf eine deutlich geringere Bestrafung.
Bundesgerichtshof: Falscher Maßstab bei Strafzumessung angesetzt
Bei der Überprüfung des Urteils stellte sich heraus: Das Landgericht Würzburg hatte bei der Strafzumessung den falschen Maßstab angelegt und den Schaden viel zu hoch angesetzt. "Der Schuldspruch hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand", entschieden die Karlsruher Richter und erklärten im Oktober 2022 das Würzburger Urteil für ungültig.
Der Angeklagte hatte ein eigenes Mietwagen-Unternehmen betrieben und daneben zwei weitere Taxi-Gesellschaften geleitet. Zudem hatte er eine EDV-Beratung, die für alle drei Betriebe tätig war. Zwischen 2010 und 2017 "erzielten die Taxiunternehmen in erheblichem Umfang in der Buchhaltung nicht erfasste Einkünfte", heißt es in der BGH-Entscheidung. Den Aussagen einer Finanzbeamtin zufolge hatte der Beschuldigte in den Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen Einkünfte verschwiegen.
Steuerschaden durch nicht erfasste Einkünfte in der Buchhaltung
Der Taxi-Unternehmer hatte vor Gericht ausgesagt, das Geld nicht "überwiegend für den privaten Lebenskonsum" einbehalten, sondern "Bareinnahmen an die Fahrer weitergegeben" zu haben. Grundlage für die Höhe seiner Strafe war die festgestellte Höhe des Steuerschadens von über einer Million Euro. Doch bei der Bemessung passierte dem Gericht den Karlsruher Rechtshütern zufolge ein Rechenfehler.
Die Würzburger Richter hatten nicht einkalkuliert, dass - zumindest bei der Strafzumessung - die Betriebsausgaben abzuziehen sind. Den BGH-Prüfern zufolge hatten sie den Steuerschaden "im Schätzwege" ermittelt, dabei aber "weder die Schätzungsgrundlagen noch die Schätzungsmethode angegeben".
Neue Prüfung von 31 Steuerzahlungen nötig - und ein neues Urteil
Der Vorsitzende Richter Thomas Trapp und seine Kollegen hatten den Fall nun erneut zu prüfen und 31 Steuerzahlungen penibel neu zu berechnen.
Am Montag kam die Kammer zur Einschätzung: Anrechenbar waren 24 von 31 Fällen - mit einer Steuerhinterziehung von insgesamt 483.000 Euro. Statt zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilte das Landgericht den Angeklagten jetzt zu zwei Jahren mit Bewährung. Wie Gerichtssprecher Michael Schaller mitteilt, ist das Urteil rechtskräftig.