Die Zahl der Corona-Infizierten nimmt zu. Dennoch werden die kostenlosen Tests für jedermann abgeschafft. So haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geeinigt, dass der Bund zum 1. Juli nur noch für bestimmte Personengruppen die Kosten für die Tests komplett übernimmt. Für weitere Personen kosten die Tests dann drei Euro, Gründe für einen Anspruch müssen nachgewiesen werden. Was bedeutet dies für die vorhandenen Testangebote in Stadt und Landkreis Würzburg?
Wie Paul Justice, verantwortlich für das Testmanagement am Landratsamt Würzburg, mitteilt, sei die rechtsverbindliche Testverordnung erst am vergangenen Mittwoch bei ihm eingegangen, seit Donnerstag, 30. Juni, gelte sie mitsamt den neuen Kostenregelungen schon. "Das ist für mich und für viele Teststellenbetreiber sehr überraschend, mit welcher Schnelligkeit dies durchgezogen wird."
Wie wird die neue Verordnung umgesetzt?
Am offiziellen Testzentrum, das sich seit einigen Wochen nicht mehr auf der Talavera, sondern neben dem Cube am Hubland befindet, werden die neuen Regelungen also bereits umgesetzt. Das heißt, dass sich hier beispielsweise Kinder bis zu fünf Jahre, Schwangere im ersten Trimester, Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen oder Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten weiterhin einem kostenlosen Corona-Test unterziehen können. Nachgewiesen werden könne der Anspruch bei Kindern mit der Geburtsurkunde, bei Schwangeren mit dem Mutterpass, heißt es aus der Pressestelle des Landratsamtes. Für den Besuch im Pflegeheim gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums ein Muster zur Vorlage bei der Teststelle, so Justice.
Diejenigen, die auf eine Veranstaltung gehen möchten, die im Innenraum stattfindet, jene, die sich mit Menschen über 60 Jahren treffen oder deren Corona-Warn-App auf Rot steht, haben ebenfalls Anrecht auf einen Test - mit der Zuzahlung von drei Euro. Auch sie müssen den Anspruch nachweisen. "Sich grundlos testen zu lassen, das ist derzeit nicht vorgesehen."
Beauftragung neuer Leistungserbringer nur bis 30. Juni
Wichtig sei es für den Verbraucher zu wissen, erklärt Justice, dass die kostenpflichtigen Tests derzeit nicht am offiziellen bayerischen Testzentrum am Hubland-Cube angeboten werden. Deshalb könne es sein, dass Leute abgewiesen würden, "wir weisen sie dann freundlich darauf hin, wo sie die kostenpflichtigen Tests machen können".
Bisher, so Justice, sei zum Glück noch keiner seiner privaten Test-Anbieter mit Bezug auf die angekündigte Änderung der Kostenerstattung abgesprungen. Nur Marco Kurre, Geschäftsführer der Würzburger Firma Contime, hat eine seiner vier Teststellen, nämlich die am Hubland-Unigelände, wegen zu geringer Auslastung aufgegeben. Durch die neue Verordnung reduziert sich die Vergütung pro Test von 11,50 auf 9,50 Euro.
Überrascht habe ihn, so Justice, dass die Testverordnung vorgibt, dass neue Beauftragungen von Leistungserbringern nur noch bis zum 30. Juni möglich sind. In den letzten Tagen habe es vermehrt "Anfragen von auswärtigen Firmen an uns gegeben". Plötzlich ergebe dies Sinn, so Justice, der mit seinen Mitarbeitenden nun die Anträge prüft. "Wir wollen gut gewappnet sein für den Winter."
Wie läuft die Umsetzung bei privaten Teststellen?
Auf Nachfrage dieser Redaktion beim Würzburger Apotheker Wolfgang Schiedermair, der angebunden an seine Glocken-Apotheke in der Kaiserstraße eine Teststelle betreibt, heißt es, dass es für ihn kein Problem sei, die Verordnung von jetzt auf gleich umzusetzen. "Wir können problemlos auf die Kostenregelung umswitchen." Auch die reduzierte Vergütung der Tests stelle für ihn keine essentiell wirtschaftliche Einschränkung dar.
Privat-Anbieter Marco Kurre von Contime indes verweist zwar auf die Erfahrung mit kostenpflichtigen Tests vom Oktober 2021, bemängelt aber die Kurzfristigkeit, "in der die neue Verordnung umgesetzt werden soll".
Eine Liste der Teststellen gibt es unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus/Testzentren