Der Würzburger Bischof Franz Jung und der Präsident der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Paul Pauli, haben einen Vertrag unterzeichnet. Mit dem Vertrag möchte das Bistum zur „historiografischen (das heißt: „die Geschichtsschreibung betreffenden“, die Red.) Erforschung von Missbrauch durch Priester seit 1945“ beitragen. Dies teilte die Universität in einer Pressemitteilung am Mittwoch mit. Vertragsunterzeichnung war laut Bistum am 3. August. Leiter der Studie ist der Uni-Pressemitteilung zufolge Prof. Dominik Burkard, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg.
Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt. Ziel ist laut Uni-Pressemitteilung, alle Missbrauchsfälle im Bistum zu dokumentieren, die Strukturen zu identifizieren, die Missbrauch ermöglichten oder halfen, ihn zu verschleiern, und Missbrauchstaten und kirchliches Agieren in den jeweiligen zeitlichen und gesellschaftlichen Kontext einzuordnen.
Den Angaben zufolge stellt der Bischöfliche Stuhl der Universität „lediglich die Mittel zur Finanzierung der Studie zur Verfügung“. Nach Angaben der Universität wird das Projekt mit 863 885 Euro vom Bistum gefördert. Der Vertrag mit der Universität sei „eine reine Zuwendungsvereinbarung“, so der Bischof laut dem Pressedienst des Ordinariats Würzburg (POW). Damit sei „die wissenschaftliche Unabhängigkeit der Studie sichergestellt“.
Hintergrund des Vertragsabschlusses sind laut Uni-Pressemitteilung „die Fälle von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Würzburg“, die in dem Projekt aufgearbeitet werden sollen.
Vor demselben Hintergrund hat Bischof Jung nach POW-Angaben am Montag die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz unterzeichnet „und sich diese damit zu eigen gemacht“. Dies berichtet der POW in einer Pressemitteilung.
In der Erklärung ist laut POW unter anderem festgehalten, dass die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs „genuine Aufgabe“ des jeweiligen Ortsbischofs ist und dass dieser bei der Aufarbeitung zu Unabhängigkeit und Transparenz verpflichtet ist. (kup)