Seit dem 1. Februar kommen bei der Ermittlung der Gebühren für eine Baugenehmigung neue Richtsätze zur Anwendung. Diese und folgende Informationen gehen aus einer Pressemitteilung des Landratsamts Würzburg hervor. Die Richtsätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühren einer Baugenehmigung und werden jährlich fortgeschrieben. Sie orientieren sich am Baupreisindex, welcher vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Nach zuletzt mehreren sehr deutlichen Anstiegen in Folge gab es in den vergangenen beiden Jahren einen eher mäßigen Anstieg von etwa 4 Prozent in 2023 und etwas mehr als 3 Prozent in 2024. Auch die Richtsätze für die Genehmigung von Werbeanlagen wurden angepasst.
Die Richtsätze für die Bemessung der Gebühren werden in allen Landkreisen des Regierungsbezirks Unterfranken gleichermaßen angewendet. Die ab dem 1. Februar 2025 gültigen Richtsätze sind auf www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt einzusehen.