Ab dem 1. Februar 2024 kommen bei der Ermittlung der Gebühren für eine Baugenehmigung neue Richtsätze zur Anwendung. Die Richtsätze bilden die Grundlage für die Ermittlung der Gebühren einer Baugenehmigung und werden jährlich fortgeschrieben, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Sie orientieren sich am Baupreisindex, welcher vom statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.
Nach zuletzt mehreren sehr deutlichen Anstiegen in Folge gab es im vergangenen Jahr einen mäßigen Anstieg von etwa vier Prozent. Auch die Richtsätze für die Genehmigung von Werbeanlagen wurden angepasst. Die Richtsätze für die Bemessung der Gebühren werden in allen Landkreisen des Regierungsbezirks Unterfranken gleichermaßen angewendet.
Die aktuellen Richtsätze sind hier einzusehen: www.landkreis-wuerzburg.de/bauamt