Zwischen dem Heuchelhofer Bowlingcenter und der Adolph-Kolping-Berufsschule an der Stauffenbergstraße vegetiert eine große Menge an Metallresten seit etwas mehr als zwei Jahren vor sich hin. Der Bauzaun, welcher das Gelände ursprünglich absichern sollte, ist seit einiger Zeit umgekippt. Eine Beschilderung gibt es nicht. Schon lange fragte sich ein Leser, was es mit dem Gelände auf sich hat und wer dafür verantwortlich ist. Als er Kinder auf den zugewucherten Metallgegenständen spielen sah, entschied er sich, die Redaktion um Recherche zu bitten. Die darauf folgende Nachfrage dieser Redaktion bei der Stadtverwaltung löste rechtliche Kontrollen aus.
"Für die Verantwortlichkeit gilt es zuerst herauszufinden, wem das Gelände gehört", sagt der Pressesprecher der Stadt Würzburg Christian Weiß in einem Telefoninterview. In diesem Fall handele es sich um eine Privatperson, die als solche volle Verantwortung trage. "Da der Inhaber des Privatgrundstücks angegeben hat, auf dem Gelände bauen zu wollen, ist es für ihn legal, dort Baumaterial zu sammeln", sagt Weiß. "Allerdings trägt er die Sorgfaltspflicht, den Bereich abzusichern." Damit bezieht sich der Pressesprecher auf die umgekippten Bauzäune und die auf dem Gelände spielenden Kinder. In diesem Szenario sieht er allerdings auch ein Versagen der verantwortlichen Erziehungsberechtigten in deren Aufsichtspflicht.
Erneute Kontrolle des Geländes
Trotzdem bleibt es fraglich, dass die Kinder scheinbar ungehindert auf die Metallreste gelangen konnten. Obwohl die Stadt erst im Oktober vergangenen Jahres das Grundstück überprüft habe, weckte die Nachfrage der Redaktion die Aufmerksamkeit der Stadt. Kurzerhand veranlasste sie eine erneute Kontrolle des Geländes. "Dafür überprüfen von der Stadt beauftragte Baukontrolleure die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen und Genehmigungen vor Ort", sagt Weiß.
Dabei kam heraus, dass die Situation auf dem Gelände vollkommen rechtmäßig ist. "Der Besitzer hat seit 2019 eine Baugenehmigung und da diese für vier Jahre gilt, kann er so lange vor Ort Baumaterial lagern wie er möchte", sagt der Pressesprecher der Stadt Würzburg in einem weiteren Telefongespräch. Lediglich die Absicherung des Geländes war nicht ausreichend vollzogen, der Bauzaun muss wieder aufgestellt werden. Da dieser aber wahrscheinlich während eines Sturmes umgekippt sei, drohen dem Grundstücksbesitzer keinerlei Strafen. Wie es mit dem Gelände in Zukunft weiter geht, kann nur dessen Inhaber wissen und entscheiden. "Selbst wenn die Baugenehmigung ausläuft, kann sie relativ unkompliziert verlängert werden", sagt Weiß. Die Stadt habe keinerlei Recht und Möglichkeit, Einfluss auf das Grundstück oder dessen Besitzer zu nehmen, solange alle Bescheinigungen vorlägen.
Blinde sehen halt doch nicht alles.