In Erlabrunn (Lkr. Würzburg) ärgern sich Anwohner und Anwohnerinnen der Albrecht-Dürer-Straße über ein auf einem Anhänger abgestelltes Boot in einer 30er-Zone. Durch das breite Segelboot werde die Straße unübersichtlich; in unmittelbarer Nähe befinde sich zudem ein Kinderspielplatz. "Dieses Schiff steht seit Monaten hier. Es gibt wohl regelmäßig Strafzettel, dies scheint aber nichts zu ändern", so ein Anwohner gegenüber dieser Redaktion.
Dem Erlabrunner Bürgermeister ist die Problematik des abgestellten Bootes bekannt: "In der Gemeindeverwaltung haben wir den Fall geprüft – uns sind die Hände gebunden", sagt Thomas Benkert. Auch die Polizeiinspektion Würzburg Land bestätigt auf Nachfrage, in diesem Fall nichts tun zu können.
Warum können Polizei und Gemeinde nichts tun?
Sowohl die Polizei als auch der Bürgermeister führen als Begründung Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung an. Dieser besagt zwar, dass das Parken eines Anhängers ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen auf eine Dauer von zwei Wochen beschränkt ist und Zuwiderhandlungen mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet werden. Wird der Anhänger nach Ablauf der zwei Wochen aber umgeparkt, kann nicht gegen das Abstellen des Anhängers vorgegangen werden. Anwohner vermuten, dass dies dem Besitzer des Bootes bekannt sei, da dieser den Parkplatz regelmäßig wechsle oder aber das Verwarnungsgeld in Kauf nehme.
Für die Gemeinde indes ist dieses Vorgehen ein Ärgernis: "Immer wieder zu überprüfen, ob der Anhänger samt Boot umgeparkt wurde, bedeutet für die Behörden einen hohen Aufwand, da der Abstellplatz immer wieder neu dokumentiert werden muss", sagt der Bürgermeister. Er habe den Besitzer des Bootes bereits auf sein Verhalten angesprochen – eine Lösung sei aber nicht in Sicht, da dieser darauf beharre, nichts Verbotenes zu tun.