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Würzburg/Ochsenfurt
Nach tödlichem Unfall auf der A7: Lkw-Fahrer muss ins Gefängnis
Bei einem Unfall auf der A7 verlor ein 61-Jähriger sein Leben. Warum das Gericht zu der Überzeugung kam, dass der Unfallverursacher gefährlich für die Allgemeinheit ist.
Nach einem tödlichen Unfall im Oktober 2020 auf der A7 zwischen den Anschlussstellen Kitzingen und Marktbreit wurde der Lkw-Fahrer, der den Unfall verursachte, jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Foto: Michael Mößlein | Nach einem tödlichen Unfall im Oktober 2020 auf der A7 zwischen den Anschlussstellen Kitzingen und Marktbreit wurde der Lkw-Fahrer, der den Unfall verursachte, jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 08.02.2024 14:37 Uhr

Bei einem schweren Unfall auf der Autobahn A7 zwischen den Anschlussstellen Kitzingen und Marktbreit wurde im Oktober 2020 ein 61-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Landkreis Schwandorf getötet. Der Mann wurde zwischen einem vorbeifahrenden Sattelschlepper und seinem auf der Standspur abgestellten Fahrzeug zerquetscht. Nun hat das Amtsgericht Würzburg den 40-jährigen Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Eine Bewährungsstrafe, wie sie bei ähnlichen Unfällen üblich ist, kam für die Vorsitzende Richterin Ruth Baumann nicht in Frage. Sie ging davon aus, dass der Unfall hätte vermieden werden können. Es sei nicht erklärbar, warum der Lkw-Fahrer die Trennlinie zur Standspur überfahren hat. Es liege daher "eine besonders grobe Fahrlässigkeit" vor. Auch den Führerschein ist der Berufskraftfahrer vorerst los. Der Mann habe "derzeit im Straßenverkehr nichts zu suchen", sagte die Richterin zur Begründung. Er sei "charakterlich ungeeignet" und ein "potentiell für die Allgemeinheit gefährlicher Kraftfahrer".

Im Bundeszentralregister finden sich zehn Einträge, darunter mehrere Trunkenheitsfahrten, zuletzt 2019 eine Verurteilung wegen sechsfachen Diebstahls sowie im April 2021 wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung. Es mangele dem Angeklagten an der "notwendigen Sensibilität und dem Respekt für die Rechte anderer Personen", fasste die Richterin zusammen.

Der 40-Jährige war um Mitternacht in Viersen nahe der holländischen Grenze mit seinem Sattelzug aufgebrochen. Er sollte eine Ladung Klebstoff nach Nördlingen transportieren. Kurz nach 9 Uhr am Morgen überschritt er mit seinem Lkw er in einer langgezogenen Kurve die Trennlinie und fuhr in geringem Abstand an einem auf dem Standstreifen abgestellten Lkw vorbei. Dabei erwischte er den 61-jährigen Fahrer, der damit beschäftigt war, einen Staukasten mit Haltebändern zu befestigen. Dieser hatte sich offensichtlich zuvor gelöst.

Opfer verstarb an der Unfallstelle

Das Unfallopfer wurde zwischen beide Lkw eingeklemmt, mitgezogen und schließlich - als der Fahrer auf die Fahrbahn zurücklenkte - zerquetscht. Der Mann verstarb noch an der Unfallstelle. Wenig später stoppte der 40-Jährige seinen Sattelschlepper und rief die Polizei.

Unklar blieb, ob der Fahrer am Steuer eingeschlafen war. Dies hatte er zwar bei der Polizei kurz nach dem Unfall so angegeben, vor Gericht bestritt er dies jedoch. Der Sachverständige konnte dagegen nachweisen, dass der 40-Jährige auf gut einsehbarer Strecke ungebremst und nur knapp an dem Lkw vorbeigefahren ist. Die Geschwindigkeit soll bei etwa 90 Stundenkilometern gelegen haben. Erst kurz nach dem Aufprall des Opfers habe der Fahrer eine Reaktion gezeigt und den Lkw zurück auf die Fahrbahn gelenkt.

Unfallverursacher hat mehrere Vorstrafen 

Der Unfall hatte für den 40-Jährigen Folgen. Der dreifache Familienvater hat seine Arbeit als Kraftfahrer verloren und war bis August dieses Jahres krankgeschrieben. Er befindet sich noch immer in psychotherapeutischer Behandlung. Laut Arztgutachten leidet er unter Ängstlichkeit und Schreckhaftigkeit, habe Alpträume und Schlafstörungen und mache sich "massive Selbstvorwürfe und Schuldgefühle". Erst seit kurzem arbeitet er wieder als Kraftfahrer. Er fährt aber nur noch kürzere Strecken.

Mit dem Urteil wird er seinen Beruf zunächst nicht mehr ausüben können. Auch hatte er zum Zeitpunkt des Unfalls zwei Bewährungsstrafen. Mit seiner erneuten Strafe droht ihm daher eine weitaus längere Haftstrafe als die vom Amtsgericht verhängte. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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    Das war mal ein richtiger Richterspruch. Die armen Opferangehörigen.
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  • poetry2000@web.de
    Das Urteil ist richtig und wichtig! So jemand sollte niemals wieder einen LKW steuern dürfen. Er ist einfach nicht dazu geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen. Soll er doch umschulen. Er hat doch Glück, dass er noch am Leben teilnehmen darf.
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  • Albatros
    Da ist die Richterin ja in einen regelrechten Blutrausch verfallen. Es liege daher "eine besonders grobe Fahrlässigkeit" vor. Der dreifach Familienvater wird für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis gehen, beruflich und finanziell ruiniert. Wäre er volltrunken, mit sagen wir mal 3,5 Promille gefahren, dann wäre er mit einer Geldstrafe davongekommen. Und die Moral von der Geschicht` ist.............
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  • harryamend@outlook.de
    Wie wäre es mal mit Bericht vollständig zu lesen statt Moral zu predigen die hier völlig unangebracht ist. Der Verurteile Fahrer hat nämlich schon 10 Eintragungen im Bundeszentralregister und die fließen auch in so einem Urteil mit ein.
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