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Würzburg
Nach Randale im Freibad: Freispruch und Freiheitsstrafe
Weil sie im Dallenbergbad Polizisten beleidigt und bedroht haben, sind zwei Würzburger verurteilt worden. Einer von beiden bekommt vom Gericht das, worum er gebeten hat.
Das Würzburger Dallenbergbad: Im größten Freibad Mainfrankens gab es vor einem Jahr einen spektakulären Polizeieinsatz. 
Foto: Silvia Gralla | Das Würzburger Dallenbergbad: Im größten Freibad Mainfrankens gab es vor einem Jahr einen spektakulären Polizeieinsatz. 
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 13.02.2024 19:44 Uhr

Das Würzburger Amtsgericht hat zwei der Hauptakteure bei der Randale von Jugendlichen im Dallenbergbad im Juli 2019 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung und Beleidigung verurteilt. Einem 16 Jahre alten Angeklagten konnte in dem viertägigen Prozess eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden, er wurde von den Vorwürfen freigesprochen.

Im Dallenbergbad ist am 24. Juli 2019 ein Polizeieinsatz eskaliert: Nachdem zwei Zivilpolizisten im Bad einen 18-jährigen Intensivtäter verhaftet und ihm Handschellen angelegt hatten, stellten sich ihnen mindestens zehn junge Männern in den Weg. Die Gruppe bedrängte und beschimpfte die Polizisten, die Verstärkung holen und mit Pfefferspray und Schlagstöcken drohen mussten, um heil aus dem Freibad zu kommen. 

"Man mag sich gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn Pfefferspray eingesetzt worden wäre."
Richter Jürgen Reiher

"Man mag sich gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn Pfefferspray eingesetzt worden wäre", sagte Richter Jürgen Reiher, der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, zur Situation im vollbesetzten Freibad. Im Zeugenstand hatten am Einsatz beteiligte Polizisten ausgesagt, dass sie kurz davor gewesen seien, zu diesen Mitteln zu greifen.   

Geballte Fäuste, drohende Körperhaltung

Fünf bis sieben junge Männer waren nach Ansicht des Gerichts aktiv an der Randale beteiligt. Rädelsführer war K., damals 17 Jahre alt. "Ich reiß dir den Kopf ab", hat K. im Freibad einen Polizisten angeschrien. Seine Hände waren zu Fäusten geballt, die Körperhaltung drohend.

Im Gerichtssaal hört der inzwischen 18-Jährige mit gesenktem Kopf zu, wie Zeugen seine Aggressionsausbrüche schildern. Der im Dallenbergbad war nicht der einzige. Auch davor und danach hat der Mann gemeinsam mit Freunden Polizisten beleidigt. K. war zwischen 2018 und 2019 einer der jugendlichen Intensivtäter, die in Würzburg, aus verschiedenen Gruppen heraus, eine ganze Menge Straftaten verübt hatten.

Heute entschuldigt er sich dafür. Er spricht ruhig und höflich – auch mit den Vollzugsbeamten, die ihm die Handschellen abnehmen. K. wird aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg ins Würzburger Justizzentrum gebracht. 

Therapie statt Gefängnis

Der psychiatrische Gutachter diagnostiziert bei K. ein Suchtproblem und eine leicht entwickelte Persönlichkeitsstörung, aufgrund derer er Aggressionen nicht kontrollieren kann. Der Gutachter rät deshalb zu Therapie statt Gefängnis. 

"Er bemüht sich, sein Leben in den Griff zu bekommen", sagt Rechtsanwalt Jan Paulsen in seinem Plädoyer über seinen Mandanten. Nach viermonatigem Drogenentzug in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist K. in eine Jugendeinrichtung und von dort in U-Haft gekommen. "Seitdem er aus dem Milieu raus ist, entwickelt er sich positiv", berichtet auch Steffen Siegel von der Jugendgerichtshilfe.

Paulsen und Siegel haben für K. einen Platz in einer Rehabilitationseinrichtung für Jugendliche organisiert. "Ich bitte Sie, mir diese Chance zu geben", wendet sich K. in der Verhandlung an das Gericht. "Ich werde sie nutzen." 

26 Jahre alter Mitangeklagter bekommt neun Monate auf Bewährung

Richter Reiher und seine zwei Schöffen verurteilen K. aufgrund der im Dallenbergbad begangenen Taten und weiterer Delikte wie gefährliche Körperverletzung und Diebstahl zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Auch seine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt wird angeordnet, stattdessen kann er auch freiwillig eine Therapie beginnen – das Gericht gibt ihm die Chance, um die er gebeten hat.

Ein 26 Jahre alter Mitangeklagter wird wegen seiner Beteiligung an der versuchten Gefangenenbefreiung im Dallenbergbad zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wird: Der Würzburger muss Sozialstunden ableisten, regelmäßig zum Drogenscreening erscheinen und sich mit Hilfe seines Bewährungshelfers, um eine feste Anstellung bemühen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung gegen einen anderen jungen Mann, der an der Randale beteiligt gewesen sein soll, steht noch aus. Die Ermittlungen gegen weitere wurden aus Mangel an Beweisen eingestellt. 

 
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Kommentare
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  • rosalia
    Stellen Sie Bilder der Täter ins Netz - Nennen Sie Namen und Herkunft der selben
    und machen Sie auch noch das Elternhaus öffentlich , ich bin überzeugt dann wird Zuhause die Erziehung auch wieder Positiv und Ordentlich der Umgang geregelt !
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  • Auf eigenen Wunsch entfernt.
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    Und wer würde die Kosten für einen langjährigen Gefängnisaufenthalt zahlen? Genau!
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  • jutta.noether@web.de
    Das sind keine für die Öffentlichkeit interessanten Aspekte, sondern nur für Charaktere interessant, die begierig auf eine Bestätigung ihrer Vorurteile warten.
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  • Inschenioer
    Es könnte doch auch Vorurteile entkräften, wenn man offen damit umgehen würde. Wieso also nicht immer offen nennen ? - So bietet man nur Angriffsfläche, wenn man öfters ein Geheimnis um bestimmte Aspekte der Täter macht.
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  • d.temming@gmx.de
    Ich verstehe die MP nicht. Man darf nicht diskriminieren (gut so). Das heißt, vorverurteilen wegen Alter, Geschlecht oder Herkunft sollte man nicht tun. Warum nennt ihr hier ganz offen Alter und Geschlecht aber Herkunft nicht? Für mein Verständnis sollte man hier entweder alle für die Öffentlichkeit interessanten Aspekte nennen oder eben gar keine.
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  • Einwohner
    Wurde doch in vorigen Artikeln genannt und sind allgemein bekannt. Wie erwartet, oder?
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