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WÜRZBURG
Nach Neonazi-Aufmarsch: Kritik an der Stadtverwaltung
Bengalisches Feuer in Neonazi-Händen sorgt für Ärger in Würzburg (Symbolbild).       -  Bengalisches Feuer in Neonazi-Händen sorgt für Ärger in Würzburg (Symbolbild).
Foto: SymbolThomas Eisenhuth, dpa | Bengalisches Feuer in Neonazi-Händen sorgt für Ärger in Würzburg (Symbolbild).
Wolfgang Jung
Wolfgang Jung
 |  aktualisiert: 26.02.2017 03:24 Uhr

Vor dem Aufmarsch einer neonazistischen Kleinstpartei am Samstag waren Leute wie der DGB-Sekretär Norbert Zirnsak enttäuscht, weil die Stadt nicht zumindest versucht hatte, das Treiben zu verbieten. Auch wenn das Verwaltungsgericht ein Verbot kippe, argumentierte er, sei es doch „ein politisches Signal gegen den Faschismus“.

Mit dem Aufzug der 160 Neonazis kam zur Enttäuschung der Ärger. Zirnsak spricht von einer „Demokratie gefährdenden Schnarcherei“ im Rathaus. Die Grüne Jugend meint, die Stadt habe den Neonazis einen roten Teppich ausgelegt. Dass Oberbürgermeister Christian Schuchardt mit 2500 Würzburgern gegen die Neonazis demonstrierte, besänftigt die Kritiker nicht. Mit dem Genehmigungsbescheid habe Würzburg den Neonazis „eine attraktive Plattform“ geschaffen und nicht gezeigt, dass sie hier keinen Platz hätten.

Die Stadtverwaltung hält dagegen: Als Versammlungsbehörde müsse sie sich ans Neutralitätsgebot halten und nach Gesetz und Rechtssprechung entscheiden.

Die Verfassung garantiert gleiche Rechte für alle - auch für Verfassungsfeinde

Kern des Konflikts ist der Artikel 8 des Grundgesetzes, nach dem „alle Deutschen“ das Recht haben, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich“ zu versammeln. Dieses Recht reicht der Stadtverwaltung zufolge sehr weit.

Die Grüne Jugend kritisiert, die Stadt habe den Neonazis eine „enorm lange und attraktive Route“ genehmigt“. Die Stadt teilt dazu mit, grundsätzlich bestimme der Veranstalter Art, Weise, Zeit und Ort der Demonstration.

Die Neonazis hätten ursprünglich einen fünf Kilometer langen Weg nehmen wollen, auf dem sie das Massengrab am Hauptfriedhof, das Trümmerdenkmal am Main, den Dom und die Residenz passieren wollten. Die Stadtverwaltung habe diese Route „deutlich gekürzt“, unter anderem wegen Sicherheitsbedenken. Mit einem weiteren Kürzen hätte sie, so meint sie, einen Gang vors Gericht riskiert, mit der Gefahr, „dass am Ende eine längere und mehr auf die Innenstadt konzentrierte Strecke zugelassen worden wäre“.

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Demonstranten entscheiden selbst, wie sie demonstrieren. Manchmal aber auch nicht.

Dass die Neonazis in der Kapuzinerstraße bengalisches Feuer abbrennen und anschließend mit brennenden Fackeln weiterlaufen durften, kritisieren DGB und Grüne Jugend ebenfalls scharf. Auch hier verweist die Stadtverwaltung auf das Versammlungsrecht, das Demonstranten die Wahl der Kundgebungsmittel erlaubt. Allerdings habe sie die Zahl der Fackeln und Bengalos aus Sicherheitsgründen beschränkt und zur Auflage gemacht, jedem Fackel- und Bengalohalter einen Ordner zur Seite zu stellen.

In den sozialen Medien tauchte mehrfach die Frage auf, warum Neonazis Pyrotechnik einsetzen dürfen, Fußballfans aber nicht. Die Antwort aus dem Rathaus: Im Stadion gelte die Stadionordnung. Außerhalb des Stadions sei eine Fan-Versammlung nicht durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt.

An diesem Donnerstag befasst sich der Stadtrat mit ihren Vorwürfen, auf Antrag von Sebastian Roth, dem Ratsmitglied von der Linkspartei.

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  • R. A.
    Für mich sind das alles Idioten.
    Man kann seine Meinung auch demokratisch mitteilen
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  • R. Ö.
    Sämtliche Demos sollten dort stattfinden, denn wenn die immer im Kreis laufen, werden die sich auch nicht so leicht verlaufen und der Verkehr würde nicht behindert! grinsen
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  • V. S.
    Wenn ich sehe, was bei diesem Aufmarsch dieser Vögel für Steuergelder gebraucht werden, könnte ich kotzen.
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  • N. T.
    an alle Juristen und Menschen mit niedrigem Verstande (Zitat Rechtsanwalt Ludwig Thoma) : Wenn Kickers Fans eine Kickers Partei gründen (Stimmanteil Landtagswahl 0,02 %), dürfen die dann mit Bengalos, vorzugsweise an Spieltagen, unter Polizeischutz zum Stadion ziehen ? Sagen wir mal, von der Zellerau zum Dallenberg.
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  • R. D.
    Sind die Beschwerden nicht mal wieder total an der Realität vorbei?
    Von wem gingen nochmal die gewalttätigen Aktionen aus? Aus welcher Gruppierung wurden Teilnehmer verhaftet da sie sich nicht an Gesetz und Recht gehalten haben? Waren das nicht alles Teilnehmer der linken Gegendemonstration?
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Das ist doch lächerlich. Kein rechter Demonstrant wurde von einem linken Gegendemonstranten verletzt. Jedoch wurden zwei Gegendemonstranten, wenn auch nur leicht, von einem Rechten verletzt. Gerne kann ich hierzu ein Beweisvideo schicken.
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  • R. D.
    Schauen Sie in den offiziellen Bericht. Verhaftet wurden Gegendemonstranten. Sachbeschädigungen wurden durch Gegendemonstranten begangen. Noch Fragen?
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  • V. S.
    Das Posting enthält beleidigende Inhalte und wurde daher gesperrt.
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  • P. K.
    Ja, unser Recht gilt auch für Verfassungsfeinde. Unser Recht sieht aber vor, dass gegen Verfassungsfeinde mit diesem Recht vorgegangen werden muss. Da steht nirgends geschrieben, dass Verfassungsfeinde zu tolerieren sind.
    Man sollte halt das gleiche Recht für Alle auch mal anwenden.
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  • T. B.
    stellen Sie sich vor, wir würden alle Verfassungsfeinde verhaften. Bei soviel "LINKEN" würden die Gefängnisse aus allen Nähten platzen.
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