
Vor dem Aufmarsch einer neonazistischen Kleinstpartei am Samstag waren Leute wie der DGB-Sekretär Norbert Zirnsak enttäuscht, weil die Stadt nicht zumindest versucht hatte, das Treiben zu verbieten. Auch wenn das Verwaltungsgericht ein Verbot kippe, argumentierte er, sei es doch „ein politisches Signal gegen den Faschismus“.
Mit dem Aufzug der 160 Neonazis kam zur Enttäuschung der Ärger. Zirnsak spricht von einer „Demokratie gefährdenden Schnarcherei“ im Rathaus. Die Grüne Jugend meint, die Stadt habe den Neonazis einen roten Teppich ausgelegt. Dass Oberbürgermeister Christian Schuchardt mit 2500 Würzburgern gegen die Neonazis demonstrierte, besänftigt die Kritiker nicht. Mit dem Genehmigungsbescheid habe Würzburg den Neonazis „eine attraktive Plattform“ geschaffen und nicht gezeigt, dass sie hier keinen Platz hätten.
Die Stadtverwaltung hält dagegen: Als Versammlungsbehörde müsse sie sich ans Neutralitätsgebot halten und nach Gesetz und Rechtssprechung entscheiden.
Die Verfassung garantiert gleiche Rechte für alle - auch für Verfassungsfeinde
Kern des Konflikts ist der Artikel 8 des Grundgesetzes, nach dem „alle Deutschen“ das Recht haben, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich“ zu versammeln. Dieses Recht reicht der Stadtverwaltung zufolge sehr weit.
Die Grüne Jugend kritisiert, die Stadt habe den Neonazis eine „enorm lange und attraktive Route“ genehmigt“. Die Stadt teilt dazu mit, grundsätzlich bestimme der Veranstalter Art, Weise, Zeit und Ort der Demonstration.
Die Neonazis hätten ursprünglich einen fünf Kilometer langen Weg nehmen wollen, auf dem sie das Massengrab am Hauptfriedhof, das Trümmerdenkmal am Main, den Dom und die Residenz passieren wollten. Die Stadtverwaltung habe diese Route „deutlich gekürzt“, unter anderem wegen Sicherheitsbedenken. Mit einem weiteren Kürzen hätte sie, so meint sie, einen Gang vors Gericht riskiert, mit der Gefahr, „dass am Ende eine längere und mehr auf die Innenstadt konzentrierte Strecke zugelassen worden wäre“.
Demonstranten entscheiden selbst, wie sie demonstrieren. Manchmal aber auch nicht.
Dass die Neonazis in der Kapuzinerstraße bengalisches Feuer abbrennen und anschließend mit brennenden Fackeln weiterlaufen durften, kritisieren DGB und Grüne Jugend ebenfalls scharf. Auch hier verweist die Stadtverwaltung auf das Versammlungsrecht, das Demonstranten die Wahl der Kundgebungsmittel erlaubt. Allerdings habe sie die Zahl der Fackeln und Bengalos aus Sicherheitsgründen beschränkt und zur Auflage gemacht, jedem Fackel- und Bengalohalter einen Ordner zur Seite zu stellen.
In den sozialen Medien tauchte mehrfach die Frage auf, warum Neonazis Pyrotechnik einsetzen dürfen, Fußballfans aber nicht. Die Antwort aus dem Rathaus: Im Stadion gelte die Stadionordnung. Außerhalb des Stadions sei eine Fan-Versammlung nicht durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt.
An diesem Donnerstag befasst sich der Stadtrat mit ihren Vorwürfen, auf Antrag von Sebastian Roth, dem Ratsmitglied von der Linkspartei.
Man kann seine Meinung auch demokratisch mitteilen
Von wem gingen nochmal die gewalttätigen Aktionen aus? Aus welcher Gruppierung wurden Teilnehmer verhaftet da sie sich nicht an Gesetz und Recht gehalten haben? Waren das nicht alles Teilnehmer der linken Gegendemonstration?
Man sollte halt das gleiche Recht für Alle auch mal anwenden.