Betroffenen des Messerangriffs wie Zeugen, Helfer oder Mitarbeiter der umliegenden Geschäften haben Anspruch auf staatliche Opferentschädigung und psychotherapeutische Hilfe. Darauf weist Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) hin: "Wir wollen niemanden allein lassen."
Stelle für Entschädigungsleistungen
Zentraler Ansprechpartner für den Opferschutz ist das Zentrum Bayern Familie und Sozialen (ZBFS). "Betroffene von Gewalttaten können Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragen", erklärt Trautner. Kontaktdaten für Beratung und Hilfe finden sich auf derInternet-Seite www.zbfs.bayern.de. Telefonisch erreichbar ist das Zentrum unter der Nummer (0921) 6054000.
Gewaltopfer haben Anspruch auf Hilfe in Trauma-Ambulanzen
Seit Anfang diesen Jahres haben Gewaltopfer zudem Anspruch auf Leistungen in Trauma-Ambulanzen. "Dort soll verhindert werden, dass psychische Gesundheitsstörungen in Folge einer Gewalttat eintreten oder sich verfestigen", sagt Trautner. Die Beschäftigten des Kaufhauses, Bürger die Erste Hilfe geleistet haben oder andere vor dem Angreifer schützten haben der Minister zufolge zudem Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Betroffene Kinder und Jugendliche können sich laut Sozialministerium an die Trauma-Ambulanz der Uniklinik Würzburg wenden, Tel. (0931) 201 78 600. Erwachsene Betroffene können in den Trauma-Ambulanzen in Erlangen, Tel. (09131) 753 27 23, oder Fulda, Tel. (0661) 840, betreut werden.