Vor seinem Amtsantritt als Bürgermeister der Gemeinde Waldbüttelbrunn im Mai hat Klaus Schmidt sein Geld als Inhaber des Reisebüros „Schmidt's Reisetreff“ in Höchberg verdient. Nun hat der Gemeinderat über die Genehmigung der Nebentätigkeit des neuen Ortsoberhauptes beraten, ein entsprechender Antrag Schmidts lag ihnen vor. Schmidt selbst hatte bei der Diskussion laut Gemeindeordnung allerdings kein Rederecht.
Wie der Bürgermeister in seinem Antrag ausführte, sei er nur noch etwa eine Stunde pro Woche für sein Reisebüro tätig. Diese Arbeiten werde er nach der Dienstzeit im Rathaus am Abend oder am Wochenende ausführen – und zwar hauptsächlich per Telefon oder Mail. Es seien Unterschriften zu leisten, das Computernetzwerk instand zu halten oder auch mal eine kleine „hausmeisterliche Tätigkeit“ zu erledigen, erläuterte Schmidt schriftlich.
Im Bayerischen Beamtengesetz steht weiterhin geschrieben, dass der Verdienst aus der Nebentätigkeit des Rathauschefs 30 Prozent der Bezüge des Bürgermeisters nicht überschreiten darf. Da Schmidt aber bis zum 30. April als Selbstständiger arbeitete, dürfte diese Regelung in diesem Jahr vermutlich schwierig einzuhalten sein. Auch diesen Umstand machte er in seinem Antragsschreiben deutlich.
Eine Umfirmierung der Firma, beispielsweise eine Übertragung auf seine Ehefrau, würde nicht nur einen enormen Zeitaufwand zufolge haben, weil beispielsweise Hunderte Verträge umgeschrieben werden müssten. Auch finanzielle Einbußen würde es mit sich bringen, wenn Agenturverträge geändert werden müssten, erläuterte Schmidt im persönlichen Gespräch.
Zu Beginn der Beratungen über die Genehmigung der Nebentätigkeit des Bürgermeisters meldete sich zunächst Peter Schulz (fraktionslos) zu Wort und stellte den Antrag, dass es über diese Angelegenheit keine Diskussion im Rat geben sollte. Er begründete es damit, dass das Für und Wider hier nicht erörtert werden müsste.
Doch mit seinem Antrag stieß er auf keine große Gegenliebe, außer ihm war keiner im Gremium dieser Ansicht. Schulz forderte außerdem, dem Bürgermeister eine zwölfmonatige Frist einzuräumen, seine Dinge zu regeln. Dem Gemeinderat sollte danach erneut Bericht darüber erstattet werden. Im Beschlussvorschlag war die Genehmigung auf fünf Jahre vorgesehen gewesen.
„Das ist etwas Neues, das wir noch nicht hatten und der Bürgermeister sollte Stellung dazu nehmen“, befand Winfried Körner (CSU) und sprach von einem „Interessenskonflikt“. Doch Geschäftsleiterin Tanja Hamberger war sich nicht sicher, ob das möglich ist und so gab es kein Rederecht für Schmidt.
„Ich bin überrascht, dass dem Bürgermeister hier Steine in den Weg gelegt werden“, war die Meinung von Wilhelm-Josef Mieseler (SPD/UB) und sein Parteikollege Andreas Hümmer pflichtete ihm bei: „Man kann ja nun nicht alles runterfahren“. Karlheinz Ursprung (B90/Grüne), der ebenfalls als Selbstständiger tätig ist, meinte, man müsse dem Bürgermeister auch die Möglichkeit geben, wieder in sein Geschäft zurückkehren zu können.
Gabriele Brejschka (FW) erklärte, sie könne beide Seiten verstehen, wünsche sich aber mehr Transparenz für Bürger und Gemeinderat. „Es ist ein hoher Vertrauensbeweis, dass der Bürgermeister sein Schreiben so offen formuliert hat“, betonte Ingrid Metz (B90/Grüne) und fügte hinzu, dass man ja vorher nicht wusste, wie die Wahl ausgeht.
Zuletzt wiederholte Peter Schulz (fraktionslos) seinen Antrag, dass man die Nebentätigkeit des Bürgermeisters für ein Jahr genehmigen solle und danach ein erneuter Sachstandsbericht erfolgten sollte, der dann vom Gemeinderat beurteilt wird. Diesem Vorschlag schloss sich die Mehrheit des Gremiums an. Nur fünf Räte stimmten dagegen.
Frau Mrosek, der BGM-Sold läuft ab Mai, oder? Dem gegenüber müsste um einen Vergleich herstellen zu können, auch die Einkünfte der Nebentätigkeit auch erst ab Mai gelten? Denn bis zur Bestellung als BGM war ja die Tätigkeit keine Nebentätigkeit, sondern Haupttätigkeit?