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Würzburg/Schweinfurt
Nach BGH-Urteil: Sparkasse und VR-Bank sehen sich bestätigt
Immer häufiger wird bei Ein- und Auszahlungen am Bankschalter eine Gebühr fällig – zum Ärger mancher Kunden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen.
Banken dürfen für Ein- und Auszahlungen am Schalter weiterhin Geld vom Kunden verlangen. Das hat das BGH am Dienstag in letzter Instanz entschieden.
Foto: Getty Images | Banken dürfen für Ein- und Auszahlungen am Schalter weiterhin Geld vom Kunden verlangen. Das hat das BGH am Dienstag in letzter Instanz entschieden.
Moritz Baumann
 und  dpa
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:31 Uhr

Wer am Bankschalter Bargeld einzahlen will, kann auch in Zukunft zur Kasse gebeten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden. Für die privaten Bankkunden bedeutet das zunächst eine schlechte Nachricht. Denn grundsätzlich haben die Richter den Banken und Sparkassen, die bei Ein- und Auszahlungen am Schalter extra kassieren, Recht gegeben.

Überprüfung der Schaltergebühren

Doch das Ganze hat einen Haken: Die Gebühr darf nur so hoch sein, wie die durch den Service tatsächlich entstandenen Kosten. Verlangt die Bank mehr, könnten auch Kunden in Unterfranken Geld zurückfordern. Im Einzelfall werden darüber die Gerichte entscheiden müssen.

 

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Die Sparkasse Mainfranken sieht derzeit keine Veranlassung, die Servicegebühren aufgrund des Urteils neu zu berechnen, hieß es auf Anfrage dieser Redaktion. Und die Volks- und Raiffeisenbanken? Die VR-Bank Würzburg etwa will ihre Konto-Modelle und speziell die Kosten am Schalter zumindest einer Prüfung unterziehen. Änderungen seien jedoch unwahrscheinlich. Sowohl von Sparkasse als auch von VR-Bank heißt es, die Berechnungen würden sich direkt am entstandenen Aufwand  orientieren.

Strenger Bewertungsmaßstab

Aktuell berechnet beispielsweise die VR-Bank Würzburg am Automaten keine Gebühr, Ein- und Auszahlungen am Schalter kosten Privatkunden jedoch einen Euro extra. Im Geschäftsbereich gelten nochmals andere Bedingungen. Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher: "Wir gehen aktuell davon aus, dass der Preis gerechtfertigt ist." Darüber, wie sich der Euro konkret zusammensetzt, konnte er am Dienstag jedoch keine Auskunft geben. Auch die Sparkasse Mainfranken konnte dazu keine Details zu ihrer Preisgestaltung nennen.

Doch genau dieses Thema wird die Gerichte zukünftig interessieren. Ein generelles Verbot von Extra-Gebühren sei mit der aktuellen Rechtslage zwar nicht vereinbar, jedoch müssten die Banken ihre Preise ganz konkret begründen, erklärte der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Ellenberger. Würde ein Kunde gegen die Schaltergebühr klagen, müsse ein strenger Bewertungsmaßstab angelegt werden.

 

"Wir gehen aktuell davon aus, dass der Preis gerechtfertigt ist."
Sprecher der VR-Bank Würzburg zur Höhe der Schaltergebühren

 

Eine Sprecherin der Sparkasse Mainfranken erklärt, man bemühe sich, die Preise so niedrig wie möglich zu halten. Dabei variieren die Gebühren je nach Modell: So seien bei den Girokonten "Giro Premium", "Giro Young Premium" und "Giro StartSmart" Bargeldein- und auszahlungen am Schalter oder der Kasse unbegrenzt gebührenfrei. Nur beim einfachen Basiskonto würden 30 Cent pro Ein- oder Auszahlung fällig.

Auch kleine Geschäfte zahlen Gebühren

Wenngleich das Urteil laut BGH nur Privatkunden betreffe, sei die Entscheidung der Richter auch für den unterfränkischen Einzelhandel interessant, erklärt Bernd Ohlmann, Pressesprecher des bayerischen Handelsverbandes gegenüber dieser Redaktion: Denn während sich große Unternehmen externe Geldkuriere leisten könnten, müsse beispielsweise der kleine Laden in der Innenstadt ebenfalls Gebühren Zahlen, wenn er seine Tageseinnahmen zum Bankschalter bringt. Über die Jahre kämen dabei beträchtliche Summe zusammen.

"Letztlich müssen die Banken in Zeiten niedriger Zinsen Geld sparen", sagt Ohlmann. Die Schaltergebühren seien ein Ergebnis dieses Sparkurses. Genauso wie das Bargeld an der Kasse zunehmend an Bedeutung verliere, würden auch die Banken immer mehr auf Online-Banking setzen.

Kontrolle durch unabhängige Gerichte

Hintergrund des BGH-Urteils war eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen die Sparkasse im schwäbischen Günzburg, die für Schalterbuchungen ein bis zwei Euro verlangte. Nach dem Revisionsurteil des BGH müssen nun die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) München entscheiden, ob mit der Gebühr tatsächlich nur die Kosten gedeckt werden.

"Auf die Begründung dafür bin ich gespannt", so Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale, der das Urteil als Erfolg wertete. Es sei richtig, dass die Höhe von Bankentgelten im Einzelfall weiter von den Gerichten kontrolliert werde.

Die Deutsche Kreditwirtschaft als zentrale Interessenvertretung der fünf Banken-Spitzenverbände erklärte, eine abschließende Bewertung sei "wegen noch offener Detailfragen zur Höhe des Entgeltes" derzeit nicht möglich.

 
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