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RANDERSACKER
Motorhaube kaputt: Österreicher fährt trotzdem
Motorhaube auf der Windschutzscheibe       -  Mit einer Motorhaube vor der Windschutzscheibe zogen Polizeibeamte einen Österreicher bei Randersacker aus dem Verkehr.
Foto: Polizei | Mit einer Motorhaube vor der Windschutzscheibe zogen Polizeibeamte einen Österreicher bei Randersacker aus dem Verkehr.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 13.06.2017 14:54 Uhr

Dieser Anblick dürfte auch routinierte Verkehrspolizisten erstaunt haben: Mit der Motorhaube vor der Windschutzscheibe war am Samstag ein Österreicher auf der A3 Richtung Frankfurt unterwegs. Die Beamten waren durch etliche Anrufe besorgter Verkehrsteilnehmer alarmiert worden. Da fahre einer auf der Autobahn, der das Verkehrsgeschehen nur durch einen dünnen „Sehschlitz“ hinweg erkennen könne, hieß es.

An der Anschlußstelle Randersacker fand eine Streife den Mann. Zum Erstaunen der Beamten hätten sich die Meldungen über die unkonventionelle Fahrweise eines 66-jährigen Österreichers „in Gänze“, bestätigt, heißt es im Polizeibericht.

Mann stand unter Einfluss von Medikamenten

Der Mann, der offensichtlich unter dem Einfluss starker Medikamente stand und nicht fahrtüchtig war, gab an, auf der Autobahn eine Kollision mit der Leitplanke gehabt zu haben. Danach habe der die Motorhaube nicht mehr richtig schließen können. Anfänglich hatte der Österreicher versucht, die Motorhaube mit einem Schnürsenkel zu fixieren. Doch bei der Fahrt klappte die Haube auf – was den österreichischen Verkehrsteilnehmer jedoch nicht dazu veranlasste, seine Fahrt zu unterbrechen.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der Unfall bereits im Bereich Regensburg ereignet haben dürfte und der Mann bereits über rund hundert Kilometer mit der Motorhaube auf der Windschutzscheibe unterwegs gewesen sein musste. Grund der medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit wurde eine Blutentnahme durchgeführt und dem Beschuldigten wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg der Führerschein beschlagnahmt. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr.

 
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