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WÜRZBURG
Mit Kastenwagen auf Gerichtsvollzieherin losgefahren
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:16 Uhr

Wenn er wütend sei, sei er „eine Lawine“ schrieb der Angeklagte am 13. März 2017 auf seinem öffentlichen Facebook-Profil. Und weil diese Lawine zwei Tage später auf eine Gerichtsvollzieherin und einen Kastenwagen niederging, steht der 34-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht Würzburg.

Rund 25 000 Euro hat der Kastenwagen gekostet, den der Angeklagte und seine Freundin 2011 auf Raten kauften. Der Mann, damals selbstständiger Handwerker im Landkreis Würzburg, brauchte das Auto für seinen Job. Angemeldet war der Wagen aber auf die Frau. Der Grund: Der 34-Jährige ist verschuldet. „Zwischen 50 000 und 100 000 Euro“ hoch sei sein Schuldenberg, sagt er vor Gericht, „man weiß es nicht so genau“. Auf jeden Fall ist er nicht kreditwürdig. Die Raten für den Kastenwagen zahlte mal er, mal seine Ex-Freundin.

Gerichtsvollzieherin stellte sich dem Auto in den Weg

2013 trennte sich das Paar – und seitdem gab es Streit um das Auto. Die Ex-Freundin zog vor Gericht – und Ende 2016 wurde der Mann dazu verurteilt, ihr den Kastenwagen zurückzugeben. Weil er das nicht tat, standen am 15. März 2017 drei Leute vor seiner Haustür: die Verflossene, ihr Mann und eine Gerichtsvollzieherin.

Was nun passierte, kennt man eigentlich nur aus Filmen. Der Angeklagte, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft, habe das Trio des Grundstücks verwiesen und sei in das Auto gestiegen. Ungeachtet dessen, dass die Gerichtsvollzieherin sich vor den Wagen gestellt habe, sei er losgefahren. Und danach habe der Mann, der schon sechs Mal wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde und zur Tatzeit unter Bewährung stand, den Wagen mutwillig schwer beschädigt und die Reifen platt gestochen.

Urteil in der Zeitungsrolle

Vor Gericht gibt sich der 34-Jährige cool, kaut Kaugummi, verschränkt die Arme vor der Brust. „Natürlich hab ich den Wagen nicht rausgegeben“, sagt er, „ich wollte ihn ja behalten.“ Dann behauptet er, er habe nur sein „Zeug schützen“ wollen. Hätte ihm die Gerichtsvollzieherin die von ihm erbetenen „ein bis zwei Stunden gegeben“, um das Auto auszuräumen, wäre alles gut gewesen. Dass ein Gericht seiner Ex-Freundin das Auto zugesprochen hat, will er nicht gewusst haben.

Die Gerichtsvollzieherin schildert die Sache anders. Persönlich habe sie dem Mann das Urteil am 16. Dezember 2016 zugestellt, sagt sie im Zeugenstand. Weil er keinen Briefkasten habe, habe sie den Umschlag in seine Zeitungsrolle gesteckt.

Zeugin: Polizei kam erst eineinhalb Stunden später

Am 15. März 2017, als die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden sollte, sei der 34-Jährige „sehr aufgebracht“ gewesen. Darum, dass er das Auto ausräumen darf, habe er nicht gebeten. „Das hätte ich selbstverständlich erlaubt“, sagt die Zeugin. Bei seiner Flucht mit dem Kastenwagen habe er „in Kauf genommen“, dass sie verletzt werde.

Sie habe auch die Polizei alarmiert. Allerdings seien die Beamten „erst eineinhalb Stunden später“ gekommen. Der Angeklagte habe sich wenige Tage nach dem Vorfall bei ihr entschuldigt.

Nächste Zeugin ist die Ex-Freundin. Weil er den damals noch nicht abbezahlten Wagen für seine Arbeit brauchte, habe sie nach der Trennung versucht, eine Lösung zu finden, erzählt sie dem Gericht. Aber das Auto auf den Mann zu überschreiben sei wegen seiner Schulden nicht möglich gewesen. Und seine Mutter habe den Wagen nicht auf ihren Namen zulassen wollen. Ihre Anwältin, so die 29-Jährige, habe ihr geraten, das Auto zurückzuholen. „Ich habe einen Kredit aufgenommen, damit ich die Restschuld zahlen konnte.“

Zertrümmertes Auto verkauft

Das Geld war nicht gut angelegt. Nach seiner Flucht ist der Angeklagte nach eigenen Worten „mal um das Auto drumrumgelaufen“ – und hat mit der spitzen Seite seines Zimmermannshammers 35 tiefe Löcher ins Blech geschlagen, Frontscheibe und Scheinwerfer zertrümmert, die Reifen zerstochen und die Anhängerkupplung abgeflext. Auf 4000 Euro hat die Polizei den Schaden geschätzt. „Das kommt gut hin“, sagt der 34-Jährige vor Gericht und grinst. Tatsache ist, dass die Ex-Freundin das zertrümmerte Auto für gerade mal 3900 Euro verkaufen konnte.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, ein Rechtsreferendar, bescheinigt dem Angeklagten „Schuldeinsicht und Reue“ und fordert ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 800 Euro. Die Verteidiger plädieren ebenfalls für eine Bewährungsstrafe.

Gericht zieht „Reichsbürger“-Vergleich

Das Gericht allerdings hat bei dem 34-Jährigen „nicht viel Schuldeinsicht“ erkannt und verurteilt ihn wegen „Vereitelung der Zwangsvollstreckung“, „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“, Nötigung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Bewährungszeit setzt es auf vier Jahre fest. Außerdem muss der Mann 800 Euro an die Staatskasse zahlen und einen neuen Führerschein bekommt er frühestens in einem Jahr.

Wenn jemand auf Maßnahmen staatlicher Behörden pfeife, so das Gericht in der Urteilsbegründung, rieche das „nach Reichsbürger“ und das könne die Justiz „nicht durchgehen lassen“.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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    Man muss sich halt an die geänderten Bedingungen in unserem Land anpassen.
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  • D. S.
    ...wieder nur Bewährung??
    In dem Land kann mann machen was man will.
    Es passiert einem nix. Ist das lächerlich.
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  • L. S.
    Es geht doch nur Bewährung. Die Gefängnisse sind voll.
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  • B. S.
    die 29jährige wird hoffentlich beim nächsten Partner besser die Augen aufmachen.

    Das ist schon heftig..diese Anklagen..dann noch der Exfreundin schaden,die für ein Auto einen Kredit aufgenommen hatte.
    Manchmal-scheint ihr jungen Leute doch die falschen Vorbilder zu haben.Spart doch einfach mal 1,2Jahre,mal weniger ausgehen,bisschen weniger Kohle verdaddeln oder in unnütze Klamotten,Schminke oder aufwändige Hobbies hängen.

    Dann klappts auch mit dem Auto ohne Kreditaufnahmen.
    Aber falls da das Vorbild fehlte im Elternhaus,machste wenig gegen.
    Schulden in jungen Lebenjahren,das MUSS nicht sein.Man kann sich auch was leisten ohne Kredit,haushalten lernen und sparen.

    Was den vorbestraften 34jährigen angeht,was für einen Charakter muss man haben,der Exfreundin aus Wut so einen massiven Schaden zuzufügen,da fehlen einem beinah die Worte.
    Das ist echt das Allerletzte und..die Strafe ist angemessen und wird hoffentlich bald rechtskräftig.
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