So arg lang drehen sich die vier Günterslebener Windräder auf der Steinhöhe noch gar nicht. Dennoch haben bereits die Überlegungen begonnen, die noch nicht zwanzig Jahre alten Anlagen durch modernere und effizientere Anlagen zu ersetzen. Anders als bisher möchte die Gemeinde die Wertschöpfung im Ort halten und die Bürger beteiligen.
Die Gemeinde habe bereits in den vergangenen Monaten, wie Bürgermeister Michael Freudenberger nun im Gemeinderat feststellte, über Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern die Voraussetzungen für einen Bürgerwindpark geschaffen. Der Bau neuer Windräder sei in einem Vorranggebiet rechtlich nicht zu verhindern. "Warum sollen wir dann nicht wenigstens die Wertschöpfung im Ort behalten?", so der Bürgermeister.
Auch ein Partner ist bereits gefunden. Mit der Firma Wust - Wind & Sonne (WWS) aus Markt Erlbach (Mittelfranken) gibt es seit längerem Kontakt. Das Ingenieurbüro hatte vor Jahren schon einen ersten, vergeblichen Versuch unternommen, von Bürgern finanzierte Windräder zu errichten. "Damals war jedoch die Zeit noch nicht reif", erklärte nun im Rat Stefan Paulus, der Geschäftsführer der Firma, die ihr erstes Bürgerwindrad 2005 errichtet hat. Tatsächlich kamen in der Region überwiegend große Investoren und Konzerne zum Zug. Die Gemeinden hatten oft nicht viel von den Windrädern auf ihrer Gemarkung. Paulus sieht nun jedoch die Zeit für gekommen, dies zu ändern. "Es gilt das Heft des Handelns gegenüber anderen Projektanten in der Hand zu behalten", sagte er. In der Sitzung wurde mehrfacher ein norwegischer Konzern genannt, der zwei der vorhandenen Windräder gekauft haben soll und auch in der Region auf die Eigentümer zugeht.
Als Vorbild nannte Paulus ein von der WWS entwickeltes Projekt in Retzstadt Richtung Binsfeld. Wie dort soll auch in Güntersleben die Windkraft von einer GmbH mit einem Geschäftsführer, den das Büro stellt, und einem Firmensitz im Rathaus errichtet und betrieben werden. In dem Moment, in dem eine Baugenehmigung vorliegt, möchte er auf die Günterslebener Bürger zugehen und um Kapitalanlagen werben. Die Form einer GmbH habe im Vergleich zu einer Genossenschaft den Vorteil, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich einkaufen, nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Es soll zudem einen Stromtarif geben, der zwei bis drei Cent unter dem günstigsten Anbieter liegt. Für die Gemeinde stehen eine finanzielle Beteiligung nach dem erneuerbaren Energiengesetz sowie zusätzliche Gewerbesteuern in Aussicht.
Die Zahl der Windräder soll gleich bleiben. Mit 261 Metern sind sie jedoch etwa 100 Meter höher als bisher, erzeugen dafür aber, so Paulus, mit 13 Millionen kWh dreimal mehr Windstrom. Die Lautstärke soll sich nicht verändern. Dies werde durch spezielle chemische Beschichtungen mit einer besonders hohen Beständigkeit gegenüber Witterungseinflüssen erreicht. Einen Nachteil haben die Kolosse: Sie benötigen größere Abstände zueinander. Der aktuelle Entwurf des Regionalplans befindet sich aktuell zur Prüfung bei den Fachbehörden. Darin wächst die bestehende Vorrangfläche in Form von zwei Flügeln nach Westen und Osten. Hier gilt vermutlich schon bald Baurecht. Jeder Investor, der will, kann dann dort ohne weiterer Prüfung der örtlichen Begebenheiten neue Windräder errichten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das 2022 vom Bund beschlossene Wind-an-Land-Gesetz, das die bisherige bayerische 10-H-Abstandsregel außer Kraft gesetzt hat.
Eine kritische Bemerkung gab es hierzu. Die kam von Marianne Scheu-Helgert. Sie stehe hinter dem Ziel, ihrer Fraktion, der UBG, die Windräder zu modernisieren. Die Vorranggebiete habe man jedoch ursprünglich eben aus dem Grund festgelegt, um andere Gebiete von Windrädern frei zu halten. Nun rücken die Windräder vermutlich zum einen nahe an die Günterslebener Weinberge sowie die Aussiedlerhöfe heran.
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version hieß es: «Im jüngst überarbeiteten und derzeit öffentlich ausgelegten Regionalplan wächst die bestehende Vorrangfläche in Form von zwei Flügeln nach Westen und Osten. Hier gilt vermutlich schon bald Baurecht.» Das spiegelt nicht den aktuellen Planungsstand wider. Weder wurde der Regionalplan im Bereich Windenergie bereits überarbeitet, noch wurde der Entwurf schon öffentlich ausgelegt. Bei den im Plan dargestellten Erweiterungsflächen handelt es sich um potenzielle Flächen für die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung, die sich noch in einem Vorentwurfsstadium befinden und derzeit einem fachbehördlichen Prüfprozess unterzogen werden. Die entsprechende Stelle wurde überarbeitet.