
Für Naturschützer ist die Wiese am Lehmgrubenweg in Goßmannsdorf ein wichtiges Biotop für seltene Pflanzen. Geschützte Orchideenarten blühen beispielsweise auf dem Magerrasen, der direkt an ein FFH-Gebiet angrenzt. Auf der knapp einen halben Hektar großen Fläche soll ein kleines Baugebiet erschlossen werden, wenn dies überhaupt aus naturschutzrechtlicher Sicht möglich ist. Am Montag hat der Landwirt die Wiese umgepflügt. Ist damit eine artenschutzrechtliche Prüfung überhaupt noch möglich?
Die Antwort der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg ist deutlich: „Auch nach dem Umpflügen der Flächen ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung grundsätzlich möglich“, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Die Untere Naturschutzbehörde würde eine solche während des Bebauungsplanverfahrens im vorliegenden Fall weiterhin für naturschutzfachlich erforderlich halten.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung umfasse dabei insbesondere die Untersuchung von europäisch geschützten Vorkommen lokaler Tier- und Pflanzenarten sowie eine entsprechende Bewertung möglicher Beeinträchtigungen.
Nach dem Bundesartenschutzgesetz sind vor allem die verschiedenen Orchideenarten, die sich in den vergangenen Jahren auf dem Magerrasen ihren Lebensraum geschaffen haben, geschützt. „Die Orchideen sind jetzt dahin“, fürchtet Iris Tappe, die direkt nebenan wohnt. Auch Wolfgang Klopsch, Vorsitzender des Arbeitskreises heimischer Orchideen, sagt, dass die Orchideen durch das Pflügen vernichtet wurden.
Thomas Langhirt aus Ochsenfurt bemüht sich seit Jahren um die heimischen Orchideen. Auch er fürchtet, dass die sehr empfindlichen Pflanzen allein durch das Befahren mit dem Trecker Schaden nehmen könnten. Zusammen mit Iris Tappe hat er vor vier Wochen 112 Orchideen-Winteraustriebe auf der Wiese erfasst und sie mit den zugehörigen Geo-Daten kartiert.
Nach Ansicht von Ingrid Tappe gehöre die Orchideenwiese laut einem Leitfaden der Bayerischen Staatsregierung in die höchste Kategorie, was die Wertigkeit von Naturlandschaften betrifft – und würde daher eine dreimal so große Ausgleichsfläche erfordern.
Die Flächen am Lehmgrubenweg gehören zwei Landwirten aus Goßmannsdorf. Familienmitglieder möchten hier bauen. Auch andere Goßmannsdorfer Bürger fragen nach Bauplätzen, sagt der Landwirt. Deswegen soll hier ein kleines Baugebiet entstehen. Die ersten Schritten dazu, wie den Auftrag für eine artenschutzrechtliche Prüfung, hat der Stadtrat vor einigen Wochen eingeleitet. Sieben Bauplätze sind am Lehmgrubenweg vorgesehen, weitere sollen im Bereich des Wiesenweges ausgewiesen werden.
Im Pflügen seines ehemaligen Ackers sieht der Landwirt keine Unrechtstat. Er will hier Luzerne ansähen als Futter für seine Mastbullen. „Das ist doch mein Grundstück. Damit kann ich machen, was ich will.“, sagt er und will jetzt seine Ruhe haben. Das Gerede um den Naturschutz und die Orchideen sei ihm zu viel gewesen. „Hätten die Ruhe gegeben, hätte ich nicht gepflügt.“
Möglicherweise befürchtete der Landwirt, dass der Stadtrat sein Ziel, hier ein Baugebiet zu erschließen, nicht weiter verfolgt, unkt Steffen Jodl, Geschäftsführer der Kreisgruppe Würzburg im Bund Naturschutz. „Das ist Bauleitplanung im Wild-West-Stil“, sagt er. Jeder Otto-Normalbürger, der in der Flur eine Orchidee ausgrabe, verstoße bereits gegen das Gesetz.
Heiko Lukas vom Würzburger Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, hätte sich eine andere Lösung gewünscht. „Wenn der Landwirt das mit uns im Winter in Ruhe besprochen hätte, hätten wir diese gefunden“, ist er sicher.
Ich frage mich, warum kann er überhaupt umpflügen? Sollte das Gesetz nicht geändert werden? Steht eine Prüfung an, darf auf dem Grundstück nichts mehr verändert werden!
Sobald Du in deinem Garten etwas findest, wie z. B. ein Skelett (alt oder "neu, ob Mensch oder Tier) - Baustop! Alles schon tot, aber muss erst noch untersucht werden, hat bestimmt auch seine Berechtigung. Und bei Pflanzen, die Leben ausstrahlen und unsere Luft mit Sauerstoff versorgen?
Solange sich in unsere Denke nicht ändert und das Geld verdienen über der Natur steht, wird sich auch nichts ändern ...
So, das war das Wort zum Donnerstag!
Die Flächen wurden jedes Jahr gemulcht und mit dem Traktor befahren also können laut ihrer Aussage gar keine Orchideen vorhanden sein. Bei einer Begehung mit der Behörde konnte keine einzige von 113 Pflanzen gefunden werden .Die Nachbarn glauben sie haben den Blick zum Wald gekauft und schieben den Naturschutz vor. Das Grundstück liegt außerhalb der Grenze des FFH Gebietes warum gibt es Grenzen wenn diese nicht zählen oder fängt Deutschland auch schon 50m im Nachbarland an.