Würzburg
Missverständnisse zur geänderten Corona-Testverordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen sowie begrenzter PCR-Testkapazitäten zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheits- und Pflegewesens die Testverordnung (TestV) mit Wirkung zum 12. Februar angepasst. Dazu gingen laut Pressemitteilung des Landratsamts Würzburg viele Fragen beim Gesundheitsamt, dem Bürgertelefon und an den Teststellen in Stadt und Landkreis ein. Dies belege, dass es zur aktuellen Testberechtigung viele Missverständnisse gebe. Das Testmanagement fasst zur Aufklärung die häufigsten Fragestellungen zusammen:
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