Ein Missbrauchsvorwurf, zwei Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, 5000 Euro "Schweigegeld", ein Verdacht, dass die Summe aus Kirchensteuermitteln stammt - sowie mehrere Dementi: All das ist in dieser Geschichte enthalten. Sie beginnt vor wenigen Tagen mit einen prominent platzierten Artikel in der "Bild"-Zeitung.
Ein Reporter der "Bild" schreibt in eigener Sache. F., ein "Mann Gottes", habe Mitte der 1970er Jahre zwei Jahre lang sein Vertrauen ausgenutzt. Ort des sexuellen Missbrauchs: eine Scheune auf dem Gelände des Salesianerinnen-Klosters in dem kleinen niederbayerischen Ort Oberroning. Eigentlich habe er damals, elf bis 12 Jahre alt, Priester werden wollen, schreibt der Reporter. Doch F. habe seinen inneren Frieden, seinen Glauben an Gott und die Welt zerstört und eine Hölle in ihm entzündet, "die bis heute brennt".
Missbrauchsbeauftragter: "Beschuldigung des Betroffenen ist plausibel"
Vier Jahrzehnte später beginnt der Mann nach F. zu suchen. Er findet ihn im Mai 2014 bei den Missionaren von Mariannhill. Der Sitz der Deutschen Provinz ist in Würzburg. Der Reporter schreibt, dass er mit F. Kontakt aufnimmt, dass F. seine Schuld zugibt, dass der Reporter ihn daraufhin anzeigt und der Orden unverzüglich reagiert und aktiv wird.
Der externe Ansprechpartner der Mariannhiller Missionare in Fällen von sexuellem Missbrauch, der Psychologe Josef Theo Kellerhaus, sowie der geschäftsführende Provinzial, Pater Hubert Wendl aus Maria Veen, bestätigen auf Nachfrage der Redaktion Angaben im "Bild"-Artikel. "Die Beschuldigung des Betroffenen ist plausibel", sagt Kellerhaus. Die Vorwürfe habe der Beschuldigte eingestanden, sich jedoch an keine konkrete Einzelheiten erinnern können.
Betroffener und Orden widersprechen sich
Als der Reporter laut seinen Angaben 2014 über den Anwalt des Ordens erfährt, dass F. aufgrund dieser "Erinnerungslücke" die Vorkommnisse in Oberroning "nicht einräumen oder bestätigen kann", will er sich um seinem "Kampf um Genugtuung Sinn zu geben" auf einen finanziellen Ausgleich eingelassen haben: Er habe sich gegen Zahlung von 5000 Euro verpflichtet, alle Anschuldigungen und Forderungen gegen F. ruhen zu lassen "und in Zukunft zu schweigen".
Der Orden gibt in seiner Stellungnahme eine andere Sicht der Dinge. Der Betroffene selbst soll im Dezember 2014 von sich aus angeboten haben, "einen formellen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen". Josef Theo Kellerhaus zitiert den Wortlaut des Mannes aus seinen Unterlagen: "Gegen ein zeitnahe Zahlung von 5000,00 € bin ich bereit, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen und keine zivilrechtlichen oder publizistischen Schritte einzuleiten." Laut Bruder Wendl nahm der Orden "den Vorschlag an."
Zahlung von 5000 Euro aus Kirchensteuermitteln?
Die von der "Bild" in einem weiteren Artikel in den Raum gestellte Vermutung, dass die 5000 Euro womöglich aus Steuergeldern stammen, dementiert der geschäftsführende Provinzial der Mariannhiller Missionare ebenfalls: "Die Anerkennungsleistung beglich der Orden aus eigenen Mitteln. Dabei wurde weder auf Kirchensteuer - noch auf Spendenmittel zurückgegriffen", sagt Bruder Hubert Wendl.
Laut Wendls Informationen ist F. kein Priester oder Diakon, sondern ein Laienbruder. Er sei in der Finanzverwaltung in Rom tätig gewesen - aber "nie" in der Vatikanbank, wie im "Bild"-Artikel zu lesen ist. Aufgrund der Tatsache, dass F. nicht dem Klerusstand angehöre, sei kein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet worden.
Es sind jedoch 2014 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Würzburg erstattet worden: vom Betroffenen und von F., der sich den Angaben des Ordens zufolge selbst angezeigt hat. Diese Selbstanzeige würden die "Umgangsrichtlinien" der Deutschen Ordensobernkonferenz vorschreiben, so Kellerhaus.
Staatsanwalt stellt Verfahren wegen Verjährung ein
Nachfragen dieser Redaktion bei der "Bild"-Zeitung, ob ihr Reporter sich dazu äußern und diesen Widerspruch auflösen möchte, wurden bislang mit "Nein" beantwortet.
In der Stellungnahme des Ordens steht weiter, dass das Ermittlungsverfahren im Dezember 2014 eingestellt wurde. Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen bestätigt dies. Auf die Frage, ob es dennoch Straf- oder Disziplinarmaßnahmen des Ordens gegen F. gab, sagt Wendl: "Dem beschuldigten Mitbruder wurde untersagt, in Zukunft Aufgaben zu übernehmen, die ihn in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen bringen würden."
Mitarbeit: Manfred Schweidler
Das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" ist bundesweit kostenfrei und anonym erreichbar unter 0800 22 55 530. Weitere Informationen gibt es im Internet auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung: www.hilfetelefon-missbrauch.de
Die Liste der Ansprechpartner der Ordensgemeinschaften sowie weitere Informationen zum Thema sind Internet abrufbar unter:https://www.orden.de/aktuelles/themen/sexueller-missbrauch/