Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) protestiert gegen die im Sommer von der Bundespolitik verschärften Regeln für das Kirchenasyl. Am Mittwoch forderte die in Würzburg tagende Synode den Rat der EKD in einem Beschluss dazu auf, Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu führen. Ziel: die Rückkehr zur bisherigen Praxis.
EKD erbittet "notwendige Empathie"
Unter anderem kritisiert die Kirche, dass die Frist für eine Überstellung eines Flüchtlings in ein anderes EU-Land, das eigentlich für seinen Asylantrag zuständig ist, in einigen Konstellationen des Kirchenasyls von sechs auf 18 Monate verlängert wurde. Nach Ablauf des halben Jahres ging bislang die Zuständigkeit automatisch auf den Staat über, was den Behörden ein Dorn im Auge war. Eine Frist von 18 Monaten würde dagegen vielen Gemeinden die Versorgung von Flüchtlingen erheblich erschweren.
Bei der Abschlusskonferenz am Mittwoch war sich Synoden-Präses Irmgard Schwaetzer bewusst, dass die Beauftragten des Rats "viel Diplomatie" bei den Gesprächen mit der Politik anwenden müssten. Kirchenasyl sei kein Rechtsanspruch, betonte sie. Die EKD erbitte allerdings von staatlicher Seite "die notwendige Empathie". So sollten die zu den Flüchtlingen von der Kirche eingereichten Dossiers "nicht allein formal, sondern unter dem Gesichtspunkt der geschilderten besonderen humanitären Härte im Einzelfall beurteilt werden", heißt es in dem Beschluss. Zudem müsse das Bamf "den Kirchengemeinden angemessene Fristen für die Begründung der besonderen humanitären Härte im Einzelfall einräumen".
"Hohe Selbstverpflichtung" durch Elf-Punkte-Plan
Zweites großes Thema war die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche. Ein entsprechender Beschluss wurde in Würzburg einstimmig verabschiedet. "Das hat mich besonders beeindruckt", so Schwaetzer am Ende der viertägigen Synodenberatungen. Sie sprach von einer "hohen Selbstverpflichtung" und erkannte einen "sehr starken Willen", sich diesem Thema zu stellen.
Ein auf der Synode präsentierter Elf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch sieht unter anderem eine zentrale Anlaufstelle für von Missbrauch Betroffene vor. Zudem sollen zwei Studien zur Aufklärung des Dunkelfeldes und von Risikofaktoren in der evangelischen Kirche beauftragt werden. In den Landeskirchen soll es unabhängige Kommissionen geben, die zusammen mit den Betroffenen erörtern sollen, in welcher Form Erlittenes anerkannt wird. Bislang sind 479 Missbrauchsfälle in der evangelischen Kirche seit 1950 bekannt. Die meisten Übergriffe ereigneten sich vor 1970. Ein fünfköpfiger Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKD hat seine Arbeit bereits aufgenommen.
2,2 Millionen Euro für Digitalisierung der Kirchenarbeit
1,3 Millionen Euro will die EKD für die Missbrauchs-Aufarbeitung ausgeben. Diese Summe wurde in dem am Mittwoch beschlossenen Haushaltsplan zur Verfügung gestellt. 2,2 Millionen Euro will die EKD demnach in eine Digitalisierungsstrategie investieren. Unter anderem solle die Präsenz der Kirche in der digitalen Kommunikation erhöht werden. Man wolle "die Menschen dort treffen, wo sie sich aufhalten" und als Kirche "nahbarer" sein, so Schwaetzer.
Der EKD-Haushalt für 2019 sieht insgesamt Ausgaben von 218 Millionen Euro vor, was etwa dem Volumen des laufenden Jahres entspricht.