
Am vergangenen Freitagabend wurden bei einem Messerangriff in Würzburg drei Menschen getötet und zahlreiche verletzt. "Bitte teilt keine Bilder oder Videos. Respektiert bitte die Privatsphäre der Opfer", mahnte das Polizeipräsidium Unterfranken auf Twitter. Trotzdem verbreiteten sich innerhalb kürzester Zeit mehrere mit dem Handy angefertigte Aufnahmen im Internet.
1,1 Millionen Mal wurde etwa ein Twitter-Video angesehen, das einen Kampf zwischen dem Angreifer und herbeigeeilten Helfern zeigt. Gefilmt wurde es aus einer Straßenbahn heraus, einige Fahrgäste feuern die Helfer an, eine Frau schreit schreckerfüllt auf. Auch Fotos und Videos vom Tatort gingen um die Welt. Zu sehen sind Rettungskräfte neben einer Blutlache. Weniger als eine Stunde bevor das Foto im Internet verbreitet wurde, waren Menschen an dieser Stelle gestorben.
"Solche Aufnahmen zu veröffentlichen ist falsch. Sie haben nur etwas bei der Polizei zu suchen", schreibt ein Nutzer auf Twitter. Andere hingegen verweisen auf das öffentliche Interesse und merken an, dass ja immerhin keine Opfer in den Aufnahmen gezeigt würden. Doch wie sind die konkreten rechtlichen Hintergründe? Dürfen solche Inhalte im Internet verbreitet werden?
Bei Ereignissen der Zeitgeschichte wiegt öffentliches Interesse schwer
"Zunächst sind Aufnahmen auf der Straße zulässig", sagt Chan-jo Jun, Experte für Medienrecht in Würzburg. "Unzulässig wird die Verbreitung ohne Einwilligung wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild, wenn Menschen erkennbar sind, die nicht lediglich Beiwerk sind." Bei Ereignissen der Zeitgeschichte könne jedoch das öffentliche Interesse überwiegen.
"Verboten sind inzwischen auch Bilder, bei denen die Hilflosigkeit einer Person zur Schau gestellt wird, wenn damit der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt wird", so Jun weiter. Untersagt sei zudem die Verbreitung von Bildern Verstorbener sowie die Verbreitung von Gewaltdarstellungen, wenn damit die Menschenwürde verletzt wird.
Unabhängig von moralischen und rechtlichen Aspekten, sprechen jedoch auch taktische Abwägungen gegen die Verbreitung von Aufnahmen im Internet. "Unmittelbar nach oder noch während einer Bedrohungslage kann die Offenlegung von Informationen im Internet – die damit auch gegenüber dem Täter sowie gegenüber weiteren Tätern und Komplizen erfolgen könnte – der Ermittlungsarbeit der Sicherheitskräfte schaden", schreibt das Polizeipräsidium Unterfranken auf Anfrage.
Polizeipräsidium: Strafbarkeit bei geteilten Videos im Internet wird geprüft
Bei Gefahrenlagen sollte die eigene Sicherheit für Zeuginnen und Zeugen oberste Priorität haben, so die Polizei weiter. "Diese sollten sich durch Video- oder Bildaufnahmen nicht selbst in Gefahr bringen. Sollten dennoch Video- oder Bildaufnahmen gefertigt worden seien, bitten wir diese schnellstmöglich der Polizei zur Verfügung zu stellen."
Klar sei jedoch auch, dass auch in Gefahrenlagen mit hohem öffentlichen Interesse der Persönlichkeitsschutz verstorbener, verletzter oder traumatisierter Opfer beachtet werden müsse. "In entsprechenden Fällen wird auch eine Strafbarkeit geprüft", heißt es vom Polizeipräsidium Unterfranken.
Nur hatte vor der Ära der Smartphones nie jemand eine griffbereite Kamera dabei, wohingegen die freien Bildberichterstatter immer mit Ihrer Kamera auf der Suche waren, und für ihre Bilder auch immer fürstlich bezahlt wurden.
Das hat mitunter zu solch traurigen Ereignissen geführt, wie der Tod von Lady Diana...
Hinterher distanzieren sich viele Verlage zwar davon, wie diese Bilder entstanden sind, aber den kurzen Hype wollen sie schon monetär ausschlachten: Lady Di mit freiem Oberkörper, aufgenommen mit einem 1000er Tele? Manche Medien kennen da keine Grenzen mehr!!!
Und das macht was mit den Menschen: Sensationsbilder sind Geil! Und je sensationeller, desto geiler! Enthauptungsvideos des IS, oder sonst was gruseliges: Viele Menschen kennen einfach gar keine Grenzen mehr!
Doch das wurde von der Presse geschürt...
Ich finde das geht gar nicht.
So kann sich jeder von uns plötzlich tausendfach „geteilt“ im Internet wieder finden.
Oftmals behindert das filmen dann auch noch Hilfs und Rettungskräfte.
Zur Beweissicherung und für eine Zeugenaussage finde ich das filmen ja noch ok, aber wozu muss das dann an Hinz und kunz via WhatsApp und co. geteilt werden? Ja wohl nur aus Sensationslust.
a. Bildmaterial, das die Opfer, Blutlachen und Retter bei der Arbeit zeigt - hier sollte jeder wissen, dass es ein No-Go ist, das abzulichten und gar auch noch zu verbreiten.
Aber b. die Videos von denen, die den Täter in Schach gehalten haben (ich hab die auch gesehen), die sollte man lockerer betrachten - vielleicht tragen die endlich mal dazu bei, die Stammtischmeinungen über unsere neuen Mitbürger zu korrigieren...
Möchten Sie diese am nächsten Tag in der BLÖD auf Seite 1 sehen?
Opfer, Helfer und auch Täter haben ein Recht auf Privatsphäre. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Ja, es gibt keine Straftat durch welche man seine eigenen Rechte verliert. Bei vielen setzt zwar schnell der Verstand aus und man fordert den Mittelalterlichen Pranger zurück.
Aber das ändert nichts an der Tatsache, das wir in einem Rechtsstaat leben.
Da kann man doch nur davon abraten mit der Polizei überhaupt in Verbindung zu treten!
Die Normalbürger sind nun mal eine Medien-Profis.
Und die Medien haben nicht mehr das Monopol, Nachrichten (nach deren Regeln) zu verbreiten.
Und ganz ehrlich: Wer hat sich denn die Videos am Freitag abend oder Samstag nicht auch mal im Internet angeschaut?
Vielleicht sollten Sie weniger verallgemeinern.
Polizei und Medien wurden aktiv als alles vorbei war … und auch gab man nicht das beste Bild ab. Vllt sollte man sich ein Beispiel am Münchner Sprecher nehmen.
Eine Warnung bzgl der Tatortmeidung sowie die Bitte "sich rauszuhalten" sollten ausreichen.
Es handelt sich vor allem um Sensationslust. Das ist alles.
Ganz anders sieht das aus, wenn es sich um eine rechtsgerichtete Straftat handelt. Da ist alles ziemlich schnell klar. Da meldet sich auch fast jeder Politiker schnell zu Wort, gar innerhalb weniger Tage werden kostenlose "Wir sind bunt"-Popkonzerte veranstaltet.
Denkt mal drüber nach.