Nachdem die Würzburger Polizei Hinweise hatte, dass sich am Kranenkai eine Drogenszene etabliert, wurden über mehrere Wochen intensive verdeckte und offene Ermittlungen und Kontrollen durchgeführt. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung, der die folgenden Informationen entnommen sind. In den letzten 14 Tagen wurden die polizeilichen Aktivitäten nochmals intensiviert. Die Würzburger Polizei wurde erneut durch die Bereitschaftspolizei und den Zentralen Einsatzdienst Würzburg unterstützt.
Über die Einsatzdauer stellte die Polizei zahlreiche Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz fest. Zudem stellte sie verschiedene Rauschmittel wie Haschisch, Amphetamin, Kokain und verschreibungspflichtige Medikamente sicher. Auch wurde mit Diensthunden nach Rauschgift-Depots im näheren Umfeld gesucht. Gegen die Täter werden Strafanzeigen erstellt.
Darüber hinaus wurden die Personalien zahlreicher Personen erhoben, die sich dort auffällig verhalten haben. Vier der Männer waren bereits zur Fahndung ausgeschrieben.
Ladendiebstahl aufgeklärt
Außerdem konnte nachträglich ein Ladendiebstahl aufgeklärt werden, der sich bereits am 7. November ereignet hatte. Ein 31-Jähriger verließ dabei ein Kaufhaus, ohne die Ware zu bezahlen. Ein Ladendetektiv folgte dem Mann und konnte diesen zunächst stellen. Jedoch stieß ihn der Täter von sich, um erneut zu flüchten. Am Folgetag konnte die Polizei den Mann am Kranenkai festnehmen. Ein Teil des Diebesguts wurde bei ihm gefunden.
Am 13. November verkaufte außerdem ein 32-Jähriger im Bereich des Kranenkai Betäubungsmittel. Er führte zudem 36 Gramm Haschisch mit sich. Beim gleichen Täter wurden nur wenige Tage später weitere 20 Gramm Haschisch und 2,3 Gramm Kokain gefunden.
Durch mehrwöchige Polizeiaktion konnte die Polizei die Situation vor Ort aufklären und der Etablierung der Rauschgiftszene energisch entgegengetreten, heißt es in der Mitteilung. Nichtsdestotrotz steht die künftige Entwicklung weiter im polizeilichen Fokus.
Gemeinsam mit der Stadt Würzburg wird zudem geprüft, inwieweit gegen einschlägig vorbelastete Personen künftig ein Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot für das Areal ausgesprochen werden kann.