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WÜRZBURG
Mehr UV-Schutz für Arbeitnehmer?
Schutz vor UV-Strahlung       -  Bei sommerlicher Hitze ist die körperliche Arbeit besonders beschwerlich. Arbeiter sollten ihre Haut vor der Sonneneinstrahlung schützen.
Foto: Florian Gaertner | Bei sommerlicher Hitze ist die körperliche Arbeit besonders beschwerlich. Arbeiter sollten ihre Haut vor der Sonneneinstrahlung schützen.
Martin Nefzger
 |  aktualisiert: 02.04.2019 11:25 Uhr

Seit fast einem Monat ist im Internet eine Petition des Gastgewerbe-Magazins zu finden. In der fordert das zum Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (BHG) gehörende Blatt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu auf, die UV-Schutzvorschriften für Arbeitnehmer nicht zu verschärfen. Etwas mehr als 760 Personen haben die Petition bisher unterzeichnet – mehr als 49 200 Unterschriften wollen die Ersteller in den nächsten fünf Wochen noch sammeln. Doch was steckt dahinter?

Hautkrebs als Berufskrankheit

Anlass für die Petition ist ein Vorschlag des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfaMed) an das Arbeitsministerium. Im Kern geht es dabei um die Forderung nach verbesserten UV-Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer. Denn: Durch UV-Strahlung bedingter Hautkrebs ist laut Ministerium die zweit häufigste Berufskrankheit. Lediglich von Lärmschwerhörigkeit sind noch mehr Arbeitnehmer betroffen.

Um dem entgegenzuwirken fordert der AfaMed nun Maßnahmen – ob diese umgesetzt werden liegt beim Ministerium. Konkret empfiehlt der Ausschuss für Arbeitnehmer, die zwischen April und September an mindestens 40 Prozent ihrer Arbeitstage zwischen 10 und 15 Uhr für mindestens eine Stunde in der Sonne arbeiten, freiwillige Vorsorgeangebote in Form von Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen. Sind es mehr als drei Stunden Arbeit unter UV-Einstrahlung, sollen diese verpflichtend werden.

Im Alltag nicht praktikabel?

Doch der BHG schlägt nun Alarm: Eine genaue Unterscheidung, wann Bedienungen zum Beispiel in Biergärten in der Sonne arbeiten und wann nicht, sei kompliziert. „Das hört sich in der Theorie super an, aber die Realität wird außer acht gelassen“, bemängelt Matthias Artmeier vom Fachbereich Gastronomie des BHG. „Soll der Unternehmer mit der Stoppuhr neben der Bedienung stehen uns aufpassen, wann sie in der Sonne ist?“ Grundsätzlich sei man nicht gegen Mitarbeiterschutz – doch die hohe bürokratische Belastung lehne man ab.

Betroffen wäre von der Neuregelung jedoch nicht nur das Gastgewerbe. Alle Unternehmen, deren Mitarbeiter ganz oder teilweise im Freien arbeiten, müssten sich mit den Richtlinien auseinandersetzen. So auch viele Bereiche des Handwerks, Gärtner, die Abfallentsorgung und nicht zuletzt das Baugewerbe. Wie der BGH lehnt auch der Landesverband Bayerische Bauinnung (LBB) den Vorschlag der AfaMed ab.

Sonnenschutz als Dauerbrenner

„Das Thema Sonnenschutz ist ein Dauerbrenner“, berichtet LBB–Pressesprecher Holger Seit im Gespräch mit dieser Redaktion. So gebe es von der Berufsgenossenschaft für die Baubranche ohnehin schon Vorschriften, die das Thema regeln. Teilweis werde von Betrieben Sonnencreme an Mitarbeiter ausgegeben. Zudem gebe es Hinweiße, nicht ohne T-Shirt zu arbeiten und Hüte zu tragen. „Ob das dann eingehalten wird, hängt von den Mitarbeitern ab.“

Gegen die verpflichtenden Untersuchungen spreche zudem, dass dafür nicht genügend Arbeitsmediziner zur Verfügung stünden. Doch nur diese dürften laut Vorschlag der AfaMed die Untersuchungen durchführen. Das bestätigt auch Matthias Artmeier vom BHG. Arbeitsmediziner, so sagt er, seien Mangelware.

Arbeitnehmerverbände für Neuregelung

Im Gegensatz zu den Arbeitgebervertretungen stehen Arbeitnehmerverbände der Neuregelung positiv gegenüber. Als „durchaus sinnvoll“ bezeichnet sie Mustafa Öz von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Das Argument, dass die Zeit in der Sonne schwer zu erfassen sei, will er nicht gelten lassen. „Das ist das selbe Argument wie beim Mindestlohn“, erklärt er. Auch hier hätten sich die Arbeitgeber gegen vermeintlichen „Bürokratiewahnsinn“ gewährt. „Aber die Zeit kann man durchaus erfassen“, fährt Öz fort. „Das würde schon funktionieren.

 
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