In der Zeller Kommunalpolitik soll es künftig bürgernäher und transparenter zugehen. Darauf verständigte sich der Hauptausschuss in seiner ersten Sitzung am Dienstagabend. Darin beriet er die Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2020 bis 2026 vor. Die wichtigsten neuen Punkte sind eine Stärkung der Ausschüsse, regelmäßige Bürgersprechzeiten, digitale Akteneinsicht für Fraktionsvertreter und die leichtere Einladung von sachkundigen Personen zu Sitzungen.
Letzteres soll bereits möglich sein, wenn der Vorsitzende oder ein Viertel der Mitglieder des Gemeinderates dies für erforderlich halten. Auch betroffene Personen und Gruppen beziehungsweise deren Vertreter dürfen auf diese Weise künftig im Rat angehört werden. Das soll beispielsweise die Stimme der in Zell verbreiteten Arbeitskreise stärken. Eine anschließende Diskussion ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Neben der obligatorischen Bürgerversammlung wird es zudem künftig jährlich drei Gemeinderatssitzungen geben, die ganz im Zeichen der Bürger stehen. Den Grünen-Räten hatte eigentlich eine viertelstündige Sprechstunde vor jeder Sitzung vorgeschwebt. Doch dagegen sprachen sich die anderen Fraktionen aus, weil es zum einen organisatorisch schwierig umsetzbar sei und zum anderen den Anliegen zwischen Tür und Angel nicht gerecht werden würde.
Nun sollen Bürgersprechabende des Gemeinderates angeboten werden. Zeller, die ihr Anliegen dort vorbringen wollen, sind angehalten, es möglichst zehn Tage vorher einzureichen. Das spontane Vorbringen von Anfragen ist prinzipiell aber auch möglich. Über die Bürgersprechzeit wird ein Protokoll erstellt, so eine weitere Regelung. SPD-Fraktionssprecher Bernd Spengler bezeichnete diese Möglichkeit als neues Instrument der Bürgerbeteiligung. Thomas Hetterich (CSU/Freie Zeller Bürger) sah den Vorteil darin, dass man so schneller auf Anliegen reagieren könne.
Neben dem eigenständigen Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss soll künftig das Herz der Zeller Kommunalpolitik im Bau-, Umwelt- und Ortsentwicklungsausschuss schlagen. Seine Aufgaben sind vielfältig: Neben dem klassischen Baurecht soll es dort etwa um Digitalisierung, dem Umwidmen von Flächen und Umweltthemen gehen.
Darunter fällt auf Antrag der Grünen der Klima-, Natur- und Umweltschutz, unter anderem Maßnahmen zum Wasser- und Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärm, Belange der Forst- und Landwirtschaft sowie Maßnahmen zur nachhaltigen Ver- und Entsorgung und zur Förderung regenerativer Energien. Auch die Beauftragung von Umwelverträglichkeitsprüfungen und -messungen bis zu einer Wertgrenze von 40 000 Euro soll möglich sein. Im Baubereich darf dieser neu konstruierte Ausschuss mit Summen bis zu 50 000 Euro operieren.
Auch der Zeller Bürgermeister - seit dem 1. Mai ist das Joachim Kipke (Zeller Mitte) - hat nun etwas mehr Spielraum bei den "freien" Beträgen – außer in einem Punkt. Bei Rechtsstreitigkeiten des Marktes soll der Gemeinderat schon bei geringeren Summen eingeschaltet werden. In personellen Angelegenheiten soll der Rat künftig bereits bei Verwaltungsstellen ab Entgeltgruppe 5 (statt wie bisher EG 9) mitsprechen dürfen. Ob dies so kommt, wird sich zeigen. Denn der finale Beschluss der neuen Geschäftsordnung durch den gesamten Gemeinderat steht noch aus.