
Die ehemalige Mauritiuskirche, die zum Kern des ältesten Teils von Winterhausen gehört, wird saniert und einer Nutzung für ein Büro und eine Wohnung zugeführt. Der Bauantrag dazu fand im Marktgemeinderat großes Wohlwollen, weil damit Verbesserungen, gerade im Hinblick auf den Denkmal-Charakter zu erwarten seien.
Die Liste der geplanten Maßnahmen im Bauantrag ist lang. Dem Gemeinderat war dabei besonders wichtig, dass vorhandene Bausünden aus der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts beseitigt werden und bisher teilweise verborgene Elemente der ursprünglichen Architektur wieder zur Geltung kommen. Beispielweise ist geplant, eine marode Garage abzubauen, den Öltankraum aufzugeben und nicht zum Gebäude passende Dachliegefenster zu entfernen. Chorbögen werden wieder sichtbar, historische Wandgestaltungen konserviert, Putz denkmalgerecht ausgebessert. Die Fenster werden ausgetauscht, wobei die neuen mit Rahmen aus denkmalgerechtem Holz oder Metall versehen sind.
Bauvorhaben ist denkmalverträgliche Lösung
Auch bauzeitliche Fensterlaibungen sollen wieder erkennbar werden. Bürgermeister Christian Luksch fand es erfreulich, dass sich jemand mit hohem Aufwand des historischen Bauwerks annimmt und dafür ein renommiertes Architekturbüro beauftragt hat. In der Kirche gebe es auch Funde aus der Bauzeit, wie etwa Weihwasserbecken und Brunnen.
Stellvertretender Bürgermeister Matthias Wieser, anerkannter Denkmalschutzfachmann, war ebenfalls voll des Lobes: "Es ist ein absoluter Glücksfall für Winterhausen," sagte er. Das geplante Bauvorhaben sei eine denkmalverträgliche Lösung. Die vorgesehene Nutzung würde zum Charakter des Bauwerks passen. Unpassendes werde entfernt, alles andere geschehe behutsam. Wiesers Fazit: "Es könnte nicht besser sein."
Gemeinderat tat sich schwer mit Voranfrage
Unter diesen Umständen fiel es dem Ratsgremium leicht, dem Bauantrag das Einvernehmen zu erteilen. Geringfügige Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung wegen einer Abstandsfläche und von der Ortsgestaltungssatzung wegen einer neuen Dachgaube wurden hingenommen. Laut Beschreibung in der Bayerischen Denkmalliste stammt die Mauritiuskirche bereits aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Das Langhaus der ehemaligen Chorturmkirche wurde im 19. und 20. Jahrhundert zu einem eingeschossigen Wohnhaus umgebaut.
Wesentlich schwerer tat sich das Ratsgremium mit einer Voranfrage für ein sogenanntes "Tiny-Haus" mit nur rund 46 Quadratmeter Grundfläche. Das Haus an sich fand eigentlich Gefallen, nicht jedoch der vorgesehene Standort. Der liegt in einem Außenbereich, der im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche mit Schwerpunkt Obstwiesen verzeichnet ist. Außerdem gibt es dort keine öffentliche Erschließung mit Wasser, Kanal oder einem Weg zu dem Grundstück.
Änderung der Bauleitplanung notwendig
Im Rat kam die Vermutung auf, dass zur Verwirklichung des Bauvorhabens eine Änderung der Bauleitplanung mit Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig würde. Da wurde die Frage gestellt, ob der große Aufwand in einem Verhältnis zum Nutzen stehe. Der Gemeinderat beschied die Voranfrage rein formal erst einmal positiv, schob damit den Ball dem Landratsamt zu, das über grundsätzliche Fragen der Genehmigungsfähigkeit entscheiden soll.
Ganz und gar unzufrieden war der Gemeinderat mit einem Antrag für den Austausch einer Tür und eines Tores an einem Gebäude an exponierter Stelle im Altort. Tür und Tor seien historisch und denkmalgeschützt. Der geplante Ersatz durch neuzeitliche Elemente gefiel überhaupt nicht. Die Entscheidung wurde vertagt, um Zeit für die weitere Meinungsbildung zu bekommen.