Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen an einer Schule im niedersächsischen Hildesheim zwei Wochen lang den Unterricht nicht besuchen. Dort sind in der vergangenen Woche zwei Masernfälle bekannt geworden – die Schüler sollen dadurch vor einer Ansteckung geschützt werden. Masern treten in diesem Jahr ungewöhnlich häufig auf: Bundesweit wurden 2019 bereits 132 Fälle registriert, teilte das Robert Koch-Institut (RKI) mit. 2018 waren es insgesamt 46. In Unterfranken wurden in diesem Jahr bereits acht Fälle gemeldet (2018: insgesamt 16).
"An unseren Schulen kam ein Fall wie in Niedersachsen noch nie vor", sagt Erwin Pfeuffer, Leiter des Schulamts in Würzburg. Würde ein solcher eintreffen, müssten die Schulleiter mit dem Gesundheitsamt abstimmen, wie sie weiter vorgehen. Germut Schneeberger, Leiter des Gesundheitsamts in Schweinfurt, ergänzt, dass das Amt mit den Schulen darüber entscheidet, ob Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden müssen: "Wenn ein Masernfall auftritt, kontrollieren wir in den Schulen und Kindergärten alle Impfbücher derjenigen, die mit dem Betroffenen in Kontakt standen", erklärt er. Sollte ein Kind nicht geimpft sein, müsste es zu seinem eigenen Schutz für einige Tage zuhause bleiben.
Kindergärten können laut Schneeberger Kinder ablehnen, die die empfohlenen Schutzimpfungen nicht haben – entscheiden müsste das der jeweilige Träger. Schulen ist das wegen der Schulpflicht nicht möglich: "Von den unterfränkischen Gesundheitsämtern werden in den sechsten Klassen aber freiwillige Impfberatungen angeboten", sagt Schulamtsleiter Pfeuffer.
Masernimpfung führt nicht zu Autismus
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) erklärte am Montag, dass Masernerkrankungen extrem ansteckend und potenziell tödlich seien. Es könne manchmal erst Jahre später zu einer Gehirnentzündung kommen, für die es keine Behandlung gebe und an der betroffene Patienten sterben.
Beim Thema Impfen gebe es einige Falschinformationen: DGKJ-Generalsekretär Burkhard Rodeck betonte, dass es immer noch die Fehlannahme gebe, durch eine Masernimpfung könnte Autismus entstehen. Eine aktuelle Studie aus Dänemark an 657 000 Kindern habe das erneut widerlegt. Außerdem werde behauptet, dass die Wirksamkeit von Impfstoffen niemals belegt wurde. Susanne Glasmacher, Sprecherin des Robert Koch-Instituts, sagt, dass gerade beim Masernimpfstoff die Wirksamkeit bei Millionen von Menschen nachgewiesen worden sei.
Impfpflicht oder Impfempfehlung?
Die DGKJ fordert wegen der potentiellen Gefahren durch Masern eine Impfpflicht in Deutschland. Momentan gibt es nur Impfempfehlungen, die Eltern dürfen also selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder impfen lassen möchten.
Andrew Ullmann, Mitglied des Bundestages und Professor für Infektiologie an der Universität Würzburg, ist gegen eine sofortige Impfpflicht, da dadurch die Selbstbestimmung der Eltern und Kinder eingeschränkt werden würde. "Allerdings wäre der individuelle Gesundheitsschutz und die sogenannte Herdenimmunität gewährleistet." Das bedeutet, dass die Immunität so verbreitet ist, dass sich die Krankheit nicht ausbreiten kann – dadurch sind auch nicht geimpfte Menschen geschützt. Ullmann fände es gut, wenn Impfungen noch einfacher zugänglich wären: "Die zweite Impfung gegen Masern wird oft vergessen und deshalb nicht durchgeführt", sagt er, "wenn zum Beispiel Gesundheitsämter mit der Erlaubnis der Eltern die Kinder in der Schule impfen würden, würde das weniger oft passieren".
Die Impfgegner erkaufen sich den Schutz auf Kosten derer, die ihre Kinder impfen lassen.
Dadurch kommt es selten zu Masernfällen und die Kinder der Impfgegner sind relativ gut vor einer Ansteckung geschützt.
Für mich sind das Egoisten.
Würde jeder so handeln würden viele Kinder sterben.