zurück
Rimpar
Maidbronn: Auf Baustelle des Supermarkts wird wieder gebaut
Der geringe Abstand zum Nachbargrundstück war der Anlass für den Baustopp des Supermarkts in Maidbronn. Nun wird wieder fleißig gebaut.
Foto: Christian Ammon | Der geringe Abstand zum Nachbargrundstück war der Anlass für den Baustopp des Supermarkts in Maidbronn. Nun wird wieder fleißig gebaut.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 27.02.2022 02:25 Uhr

Auf dem Gelände des zukünftigen Netto-Supermarktes in Maidbronn wird derzeit intensiv gebaut. Dies war nicht immer so. Im Juni 2020 hatte ein Nachbar vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg Erfolg mit einem Eilantrag gegen den Bebauungsplan. Monatelang herrschte Stillstand auf der Baustelle. Nun werden bereits die ersten Wände gemauert. Ermöglicht hat dies eine Änderung der Bayerischen Bauordnung. Laut Rimpars Bürgermeister Bernhard Weidner ist nun damit zu rechnen, dass der Markt noch im Sommer eröffnet.

Noch im Sommer vor zwei Jahren war die Gemeinde davon ausgegangen, dass sie nicht darum herum kommt, einen komplett neuen Bebauungsplan aufzustellen. Die Gemeinde und der Nachbar hatten sich auf einen Abstand von neun Metern geeinigt. Der Gemeinderat hatte weniger später den Aufstellungsbeschluss verabschiedet. Alle Seiten gingen davon aus, das sich das erneut gestartete Bauleitverfahren hinzieht. Der 1000 Quadratmeter große Supermarkt sollte laut neuem Plan näher an die Kreisstraße rücken und hätte einen von 75 Parkplätzen verloren.

Überraschende Wende

Die überraschende Wende sei mit der Änderung des bayerischen Baurechts gekommen, erklärt Weidner. Seit Februar 2021 reichen deutlich weniger Meter aus, um dem Abstandsgebot zum Nachbarn genüge zu tun. Das geänderte Abstandsflächenrecht sieht vor, dass die Abstandsflächen bei Gewerbebauten auf 20 Prozent der Wandhöhe reduziert werden können. Der Abstand muss mindestens drei Meter betragen. Dies hat das Ziel, dass Bauvorhaben leichter verwirklicht werden können. Auch soll der Flächenverbrauch durch eine erleichterte Nachverdichtung bereits bebauter Ortsgebiete verringert werden.

Die Gesetzesänderung ermöglichte es der Marktgemeinde, die frühere, bereits rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans zu reaktivieren. Dieser hatte bereits für das "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel" geringere Abstände vorgesehen. Damit war der gerichtliche Einspruch des Anwohners ebenso Makulatur wie eine Sammelklage, die Naturschützer gegen den neu aufgestellten Bebauungsplan eingereicht hatten.

Erste Wände werden  gemauert

Der Nachbar hat Ende vergangenen Jahres eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof geprüft. Er sieht durch das geänderte Baurecht die als Grundrecht garantierte Eigentumsgarantie der Bayerischen Verfassung verletzt. Die Hürden für eine Klage vor dem obersten bayerischen Gericht sind jedoch hoch.

Inzwischen zeichnet sich deutlich die Gestalt des Supermarkts ab. Die ersten Wände für den zukünftigen Supermarkt werden derzeit in die Höhe gemauert. An den Metallstreben lässt sich erahnen, wie hoch der Markt schon bald aufragen wird. Da er auf einer aufgeschütteten Fläche im Schwemmland der Pleichach entsteht, wirkt er besonders imposant. Das Ortsbild hat sich schon jetzt deutlich verändert. 2017 hatte sich jedoch in einem Bürgerentscheid eine klare Mehrheit für den Supermarkt ausgesprochen.

Der geringe Abstand zum Nachbargrundstück war der Anlass für den Baustopp des Supermarkts. Nun wird wieder fleißig gebaut.
Foto: Christian Ammon | Der geringe Abstand zum Nachbargrundstück war der Anlass für den Baustopp des Supermarkts. Nun wird wieder fleißig gebaut.
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Rimpar
Christian Ammon
Bauordnungen und Bauordnungsrecht
Baustellen
Bebauungspläne
Popularklagen
Wände
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top