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WÜRZBURG
Loew: „Das ist eine lächerliche Begründung“
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 |  aktualisiert: 25.12.2012 12:01 Uhr

Landes- und Kommunalpolitiker hatten die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zur Altersgrenze bei der Wiederwahl von Bürgermeistern in dieser Zeitung kommentiert. Mit dem aktuellen Urteil kann SPD-Oberbürgermeister Georg Rosenthal 2014 nicht ein zweites Mal in Würzburg für das wichtige Amt kandidieren.

Unter anderem hatte Landtagsabgeordneter und CSU-Kreischef Oliver Jörg argumentiert, die Entscheidung sei richtig. Er habe sich immer dafür eingesetzt. Es gehe auch um einen Bestandsschutz für die Wähler, die Rosenthal zum Wahlsieg verholfen haben. Die hätten da ja genau gewusst, dass er nur für sechs Jahre wählbar ist. Und diesen Wählerwillen gelte es zu respektieren. Dem widerspricht SPD-Stadtrat Hans Werner Loew vehement. Das sei eine lächerliche Begründung. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts widerspricht seiner Ansicht nach klar europäischem Recht, komme aber letztlich nicht unerwartet. Schon immer habe dieses Gericht den „weit gespannten Ermessensspielraum des Gesetzgebers“ also der politischen Mehrheit respektiert.

Das Urteil habe aber eine deutliche Schwachstelle und darauf weise auch das Minderheitenvotum von zwei Verfassungsrichtern hin, dass die Altersgrenze für die Jahre 2014 und 2020 unterschiedlich festgesetzt werden darf. Dafür, so Loew weiter, gebe es nur eine politische Begründung und die müsse benannt werden: Die CSU wollte die Möglichkeit einer Wiederwahl von OB Christian Ude in München, OB Rosenthal in Würzburg und vielleicht auch OB Hans Schaidinger in Regensburg verhindern. Die FDP spiele dabei mit. Der Würzburger CSU-Kreisvorsitzende MdL Oliver Jörg habe aus parteipolitischen Gründen von Anfang an vehement alles versucht, eine weitere Amtszeit von OB Rosenthal zu verhindern.

Wenn er aber jetzt argumentiere, es müsse das Vertrauen der Würzburger Wähler darauf geschützt werden, dass der OB nur eine Wahlperiode im Amt bleiben könne, so sei dies absolut lächerlich. Es stelle eine Verhöhnung der Würzburger Wählerinnen und Wähler dar. Richtig ist für Loew, dass die Wählerschaft mehrheitlich für Rosenthal stimmte, nicht weil, sondern obwohl er nur eine Amtszeit hätte amtieren können. Damit habe die CSU doch auch schon im Wahlkampffrühjahr 2008 zu punkten versucht. Die Wähler entschieden sich dennoch für Rosenthal, gegen die amtierende CSU-Oberbürgermeisterin Pia Beckmann. Es ist verständlich, dass dies die CSU heute noch schmerzt, bilanziert Loew. Aber auch dies erlaube keine derart hanebüchene Erklärungen.

 
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  • groetsch
    Altersdiskriminierung ist rechtswidrig.
    Vertrauensschutz in dem Sinn, dass man davon ausgehen darf, dass eine rechtswidrige Situation anhält, ist Unsinn.
    Nach dem gleichen Prinzip könnte man Vertrauensschutz z.B. für unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen fordern fordern, weil es die entsprechenden Regeln lange Zeit nicht gegeben hatte.
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  • Hingucker
    ich glaube viele Würzburger sind froh, daß eine Wiederwahl nicht möglich ist. Vielleicht wäre auch ein Austausch des Stadtrates möglich, damit vielleicht in Würzburg wieder alles mit "rechten Dingen" zugeht.
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  • terrain
    werden diese und gegenteilige Behauptungen bleiben. So haben alle was davon zwinkern zwinkern zwinkern
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  • terrain
    Ohne in die inhaltliche Diskussion einzusteigen, sind die Unterschiede 2014 und 2020 m. E. einfach begründbar. Alle die 2008 kandidierten konnten/mussten von einer geltenden Rechtslage zum Ende der Wahlperiode 2014 ausgehen. Hätte der Landtag die Altersregelung schon für die Wahl 2014 geändert, hätte er dies ohne Not einfach über den Haufen geworfen. Das hat er mehrheitlich aber nicht gewollt. Wer nun 2014 kandidiert, weiß aber rechtzeitig, wie die Rechtslage 2020 sein wird. Das ist Vertrauensschutz! Manchmal ist es wirklich so einfach, wenn man sich nicht die politische Begründung nach seinem eigenen Gusto zurechtbiegen will.
    Herr Jörg liegt trotzdem völlig daneben, weil kein Wähler gezwungen wäre seine Entscheidung von 2008 auch 2014 wieder so zu treffen. Wer also die selbe Person 2014 nicht wieder wählen möchte, muss es doch auch nicht - denn einen Vertrauensschutz, dass man wieder gewählt wird gibt es für Bürgermeister genau so wenig wie für Abgeordnete.
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  • terrain
    Danke für die Zustimmung und:

    Frohe Weihnachten und viel Glück im neuen Jahr!
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