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Löschfahrzeug der Auber Feuerwehr wird nach Baldersheim verlegt
Soll von Aub nach Baldersheim verlegt werden: das Löschfahrzeug TSF-W, hier bei der Einweihung im Jahr 2017.
Foto: Alfred Gehring (Archivfoto) | Soll von Aub nach Baldersheim verlegt werden: das Löschfahrzeug TSF-W, hier bei der Einweihung im Jahr 2017.
Alfred Gehring
 |  aktualisiert: 09.06.2024 02:30 Uhr

Der vom Giebelstadter Büro RFB Brandschutz erstellte Feuerwehrbedarfsplan stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Auber Stadtrates. Zahlreiche Feuerwehrleute aus Aub und Baldersheim besuchten die Sitzung. Bereits in der Februarsitzung war das Gutachten im Stadtrat besprochen worden. In der Zwischenzeit habe er sich mit Fachleuten dazu ausgetauscht, so Bürgermeister Roman Menth.

Personell konnte sich die Auber Feuerwehr um einige neu geworbene Feuerwehrleute verstärken. Allerdings müsse der Altersdurchschnitt der Aktiven weiterhin im Auge behalten werden. Die Baldersheimer Feuerwehr sieht Menth mit sehr vielen jungen Feuerwehrlern gut besetzt. In Burgerroth solle verstärkt auf Frauen zugegangen werden, die tagsüber die Aktiven verstärken könnten. Auch einige Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Aub konnten für den aktiven Dienst gewonnen werden.

Dass das Gutachten ausgerechnet das neueste Löschfahrzeug der Auber Feuerwehr, ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (TSF-W), für nicht notwendig hält, löste Diskussionen aus. Dem Gutachten nach solle es nach Baldersheim verlegt werden und dort ein vorhandenes Löschfahrzeug LF 8 ersetzen. Für die Auber Wehr empfiehlt das Gutachten die zusätzliche Ausstattung mit einem Logistikwagen, zudem sollte das vorhandene Löschfahrzeug LF16/12 in den nächsten drei bis fünf Jahren durch ein Hilfeleistungslöschfahrzeug ersetzt werden.

Der Kreisbrandrat habe ihm die Unterstützung des Landkreises zugesagt, in Aub ein Logistikfahrzeug zu stationieren. Dies müsse dann aber auch überörtliche Aufgaben wahrnehmen. Die Kosten werden auf rund 200.000 Euro geschätzt, Förderungen seien durch den Freistaat Bayern und den Landkreis möglich, sodass die Stadt Aub rund 115.000 Euro aufbringen müsse. Alternativ könne ein gebrauchtes Fahrzeug für den Feuerwehrdienst umgerüstet werden. Die staatliche Förderung falle dann zwar weg, der Landkreis würde sich aber auch hier beteiligen. Für die Stadt Aub bliebe in deisem Fall ein Anteil von 75.000 bis 80.000 Euro.

Fahrzeug bewusst für die engen Gassen angeschafft

Die Auber Feuerwehr wendete sich in einem Schreiben gegen die Verlegung des TSF-W nach Baldersheim. Ohnehin sei in jüngster Zeit ein Schlauchwagen des Landkreises stillgelegt worden. Wenn nun das TSF-W auch noch abgezogen werde, verfüge die Wehr nur noch über ein Löschfahrzeug und den Mannschaftstransportwagen. Besonders die herausnehmbare Pumpe des TSF-W würde fehlen, Wasserentnahmestellen an der Gollach könnten nicht mehr genutzt werden. Dieses Fahrzeug sei zudem bewusst für die engen Gassen der Auber Altstadt angeschafft worden.

Menth gab zu bedenken, für Baldersheim müsse ein neues Fahrzeug angeschafft werden, sollte das TSF-W nicht verlegt werden. Für eine mittelfristige Ersatzbeschaffung des LF 16 sollten in den künftigen Haushalten Rücklagen eingestellt werden. Ratsmitglied Theo Theuerkaufer möchte das Löschfahrzeug weiterhin in Aub wissen. Jahrelang hätten sich Auber Feuerwehrleute für dieses Fahrzeug eingesetzt. Für die Auber Wehr wäre dies ein erheblicher Vertrauensverlust. Ein neues Fahrzeug für Baldersheim könne man finanzieren, wenn man auf den Ankauf des ehemaligen Gasthauses "Zum Hirschen" verzichte. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass aktuell der Brandschutz in Burgerroth durch die vorhandenen Fahrzeuge so nicht gewährleistet werden könne.

Abschließend fasste das Gremium mit zwei Gegenstimmen den Beschluss, das TSF-W der Auber Feuerwehr nach Baldersheim zu verlegen. Das bisher in Baldersheim stationierte LF 8 wird ausgemustert und verkauft. Die Anschaffung eines Logistikwagens für die Auber Feuerwehr ist zeitnah zu prüfen. Die Anschaffung eines neuen Hilfeleistungs-Löschfahrzeugs ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage, Rückstellungen dafür sollen ab dem nächsten Haushaltsjahr erfolgen.

 
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