Auf Beschluss der Staatskanzlei Bayerns wurden zum 16. Dezember 2020 die Universitätsbibliothek und ihre Teilbibliotheken für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen. Somit ist neben dem Lernen an den Arbeitsplätzen auch eine Ausleihe mit vorheriger Bestellung nicht möglich, heißt es in einer Pressemitteilung der Liberalen Hochschulgruppe Würzburg. „Besonders vor der Prüfungsphase leihen sich viele Studierende Bücher und andere Materialien aus. Jetzt bleibt für viele nur der Schritt die Bücher online zu bestellen. Die Anschaffung von Literatur stellt jedoch viele (vor allem finanziell schwächere) Studierende auf eine harte Probe. Durch diesen Schritt wird das Problem der Bildungsgerechtigkeit verschärft“, meint der stellvertretende LHG-Vorsitzende Tilman von Heygendorff.
Die Studierenden haben bereits seit April fast keine oder nur sehr eingeschränkte Lehre in Präsenz, dürfen keine Lernarbeitsplätze mehr nutzen und nun dicht vor der Prüfungsphase noch nicht mal Literatur ausleihen. Dabei wurde bereits im ersten Lockdown ein Hygienekonzept erarbeitet, dass die Ausleihe von Fachliteratur als Notausleihe ermöglicht.
Essen darf abgeholt werden, Literatur nicht
Studierende konnten per Mail eine Bestellung über Material abgeben und diese kurz darauf an den Bibliotheken abholen. Dies ist nun ebenfalls untersagt. Besonders merkwürdig erscheint, dass das Abholen von Essen in der Mensa gestattet war, jedoch Studierende ihre Literatur nicht nach Vorbestellung abholen dürfen. Auch erlaubt das Land Bayern dem Einzelhandel bis zum Ende des Lockdowns sogenannte „Click and Collect“ Systeme. Dabei dürfen unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen beispielsweise Buchhandlungen ihre Ware nach vorheriger Bestellung an den Kunden übergeben.
„Wir als liberale Hochschulgruppe fragen uns daher, warum solche Abholsysteme dem Einzelhandel und Restaurants gestattet sind, jedoch der gleiche Service den Universitätsbibliotheken untersagt wird. Die LHG Würzburg fordert von der Staatsregierung und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dass die Ausleihe nach vorheriger Bestellung als „Click and Collect“ wieder ermöglicht wird und der Freistaat Bayern den Universitäten mehr Geld für den Ankauf von Onlinelizenzen zur Verfügung stellt. Es kann nicht sein, dass man sich Essen abholen darf aber wichtigste Literatur fürs Studium verwehrt bleibt“, sagt der LHG-Vorsitzende Markus Bohn.