Zum Artikel "Schärfere Messwerte bei Radarkontrollen" vom 15. Februar erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Wir in Veitshöchheim haben seit 1993 eine so genannte 30er Zone – zum Schutz und Verbesserung der Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen. Bei 30 Stundenkilometern ist es ruhiger, weniger Gefährdung von Menschen, die Luftqualität wird besser, da weniger Kraftstoff verbraucht wird, …
Und jetzt bekomme ich mit, dass diese 30er Zone bisher eine 42er Zone war.
Großzügigerweise hat der Gemeinderat jetzt beschlossen, dass ab dem 15. März 30 Stundenkilometer nur noch 39 Stundenkilometer sind. Erst ab 39 Stundenkilometer wird geblitzt (wenn überhaupt geblitzt wird) und man rechnet mit doppelt so vielen Verstößen. Bei drei Stundenkilometern mehr...
Wofür haben wir dann eine 30er Zone? Damit wir modern und aufgeschlossen aussehen?
Wie es aber aussieht, steht der Bürgermeister, Herr Götz (CSU), nicht so richtig hinter dieser 30er Zone, wie sonst könnte es sein, dass in Veitshöchheim die Tachos anders gehen? Will der Gemeinderat nicht das Beste für die Bürgerinnen und Bürger? Oder geht es darum, dass die Autofahrer ja nicht zu arg drangsaliert werden? Es kann doch niemand wirklich 30 Stundenkilometer fahren, geschweige denn wollen. Und so ein bisschen mehr Kraftstoffverbrauch – unbedeutend.
Ja, so unbedeutend, dass selbst eine Stadt wie Paris seit September 2021 auf den meisten Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern eingerichtet hat.
Aber wir sind hier in Franken, sprich in der Faschingshochburg und da gehen die Uhren, sorry, die Tachos, sorry, die Blitzgeräte, anders.
Wenn es halt so wäre, dann würde auch bei den Strafzetteln beim Parken 30 Prozent längere Parkzeit möglich sein. Oder die Bebauungsgrenzen könnten um 30 Prozent überschritten werden, oder ….
Aber da bleibt die Gemeinde exakt wie gehabt. Nur 30 Stundenkilometer fahren will niemand. Aber als Alibi stehen schon mal die Schilder, an die man sich nicht zu halten braucht. Helau auf Veitshöchheim
Klaus Schinagl
97209 Veitshöchheim