Zum Artikel "15 Monate Jugendstrafe für Polizeischüler" vom 15. Juli erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift:
Das Urteil legt den Schluss nahe, dass die Bereitschaftspolizei junge Menschen ausbildet, die – obwohl volljährig – immer noch nicht als erwachsen und damit verantwortungsvoll anzusehen sind. Nach § 105 JGG kann nämlich bei Heranwachsenden trotz zivilrechtlicher Volljährigkeit das JGG angewendet werden, wenn "im Einzelfall der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich bei dem Charakter der Tat um eine Jugendverfehlung handelt."
Dem Verurteilten fehlte nach Ansicht des Gerichts demnach sittliche und geistige Reife. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis für einen werdenden Polizisten, sondern auch für seine Ausbilder und die ausbildende Institution.
Das deutet auf ein systemisches Problem und macht mir Angst, wenn ich mir vorstelle, von solchen "minderbemittelten Bürscherln" kontrolliert zu werden. Und ich weiß nun nach diesem Urteilsspruch, dass das Leben des Einzelnen nicht wirklich viel wert ist (15 Monate auf Bewährung und 2400 Euro "Schadenersatz" für die traumatisierten Eltern deuten meines Erachtens genau darauf hin). Bedenklich, bedenklich.
Thomas M. Paul,
45133 Essen