Zum Artikel "Streitthema Dauerparker" vom 27. Dezember erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Als wir 2012 noch unseren Wohnwagen hatten, wussten wir auch nicht, wo wir ihn im Altort hätten abstellen können. Er passte nicht in die Tiefgarage unserer Wohnanlage MeinBlick und auch sonst nirgendwo hin. Glücklicherweise bot uns die Gemeindeverwaltung gegen eine tragbare monatliche Gebühr die Möglichkeit an, unseren Caravan auf dem öffentlichen Parkplatz nahe der Postfiliale am Dr. Bolza Ring abzustellen. Damit waren wir sehr zufrieden.
Vor wenigen Jahren machte ich in der Bürgerversammlung den Vorschlag, entsprechend oben genannter Lösung im Altort gebührenpflichtige Parkausweise für Anwohner beziehungsweise Dauerparker auszugeben, und dachte, dass das eine faire Lösung für Bürger auch anderer Quartiere im gesamten Ort sein könnte.
Als Antwort bekam ich lediglich ohne Begründung, dass das nicht zielführend sei. Nun glaube ich, dass die Marktgemeinde Dauerparkern auf öffentlichen Parkflächen sehr wohl gebührenpflichtige Parkausweise vergeben kann, auch auf dem Parkdeck beim Edeka, denn es soll dort ja "nie einen akuten Parkplatzmangel" trotz der Dauerparker gegeben haben.
Wir zahlen schließlich auch für das Abstellen unserer Autos in der Tiefgarage, indem wir einen Stellplatz gekauft hatten, und Nachbarn mieten einen entsprechenden Platz, weil im Altort sowieso Mangel an Parkplätzen besteht. Wieso sollen eigentlich andere "für umsonst und überall" dauerhaft parken dürfen. Soll das gerecht sein? Nein, das ist es mitnichten.
Frank Stößel
977299 Zell am Main