Zum Artikel "Beginnt jetzt die radikale Autos-Raus-Politik in Würzburg?" vom 11. Februar:
Das Argument der CSU-Fraktion, "für Menschen mit Behinderungen oder Ängsten seien unterirdische Stellplätze keine Alternative“ verkennt völlig, dass nicht jede „Behinderung“ (selbst in Form von „Schwerbehinderung“) ausschließt, eine Tiefgarage zu benutzen; denken Sie etwa an Taubheit. Selbiges gilt für seelische Behinderungen, denn warum sollte ein ausgeprägt manischer Mensch gehindert sein, eine Tiefgarage zu nutzen?
Selbst wenn man die Argumentation der CSU-Stadtratsfraktion auf Gehbehinderungen und Klaustrophobien beschränkt, ist sie nicht stimmig: erstens sollen für „gehbehinderte“ sowie für „außerordentlich gehbehinderte“ Menschen (also für Inhaber des Merkzeichens „G“ bzw. „AG“) weiterhin auf dem Paradeplatz oberirdische Parkplätze freigehalten werden und zweitens gibt es auch auch in den öffentlichen Tiefgaragen solche besonderen, extrabreiten Parkplätze für diesen Personenkreis; zudem sind die städtischen Tiefgaragen barrierefrei mit Aufzügen ausgestattet. Und für den Fall von Klaustrophobie ist darauf hinzuweisen, dass nicht jeder Raum diese Angst mit sich bringt, denn sonst könnten die Betroffenen auch keine Läden oder Behörden aufsuchen. Wollte man zynisch sein, so könnte man ergänzend anfügen, dass die Argumentation der CSU-Stadtratsfraktion den Personenkreis der Agoraphobiker böse außer Acht lässt, denn diese leiden ja besonders angesichts von weiten Flächen oder Plätzen.
Peter-Georg Kriener
97338 Dettelbach