Zum Artikel "Baustopp am Nikolausberg" vom 13. Juli erreichte die Redaktion folgender Leserbrief:
Dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sei Dank, dass er die fehlerhafte Baugenehmigung der Stadt und die Entscheidung des örtlichen Gerichts aufgehoben hat.
Bedenklich wird es stets, sobald eine Kommune gegen ihr eigenes Satzungsrecht (Bebauungsplan) verstößt und Nachbarrechte ignoriert. Sofern ein Gericht schließlich die rechtswidrige Entscheidung der Ausgangsbehörde auch noch für unbedenklich hält, wird es vollends fragwürdig. Wo bleibt dann noch das Vertrauen des Bürgers in die Entscheidung einer mit Volljuristen bestückten Verwaltung und eines Verwaltungsgerichts?
Das Argument der Nachverdichtung kann – wenn man höflich bleiben will - nur als Nebelkerze bezeichnet werden, denn die Kläger wollen ja nicht die Bebauung verhindern, sondern nur ein mit dem nachbarschützenden Bebauungsplan unvereinbares Übermaß. Schließlich geht es um ein Bauvorhaben von 16 Wohneinheiten in einer Straße mit Zweifamilienhäusern, das nur etwas reduziert werden müsste.
Der Leser muss sich vom Referenten nicht hinter die Fichte führen lassen – hier geht es nicht um Abstandsflächen, sondern um fünf unterschiedlich geartete Befreiungen, die das Maß der baulichen Nutzung betreffen. Daher: immer wenn es heisst, dass eine Abweichung vom Bebauungsplan „unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar“ sei, sollten die Damen und Herren des Stadtrats sich im Einzelnen darlegen lassen, in welcher Form diese „Würdigung“ stattgefunden hat - gerade bei sensiblen Bauvorhaben, wie es derzeit noch einige gibt. Dann ließe sich vielleicht manche Fehlentscheidung, die sie nach außen verantworten müssen, vermeiden.
Herlinde Bauer
98084 Würzburg