Zum Artikel "Angst um die kleine Familie" vom 22. Oktober, Seite 23 erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift:
Wenn ich Berichte über Abschiebungen lese, stelle ich häufig erstaunt fest, wie groß die Kluft zwischen Theorie und Praxis ist.
Einerseits werden Anträge von Menschen abgelehnt, die sich nachvollziehbar schon gut bei uns eingelebt haben, bereits gut Deutsch sprechen, eine Arbeitsstelle mit sehr zufriedenem Arbeitgeber haben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und somit das deutsche Sozialsystem entlasten. Es sind nach meinem Eindruck also Menschen, die man als integriert bezeichnen kann. Und Abschiebungen werden anscheinend vorzugsweise bei diesem Personenkreis durchgeführt, weil hier kaum Hindernisse bestehen.
Andererseits wird dagegen Asylbewerbern, auf die das nicht zutrifft, weil sie zum Beispiel gewalttätig oder gar kriminell sind, sich auch nicht integrieren wollen, ein Aufenthaltsrecht zugesprochen (teilweise unter Missachtung der grundgesetzlichen Asylbestimmungen). Und wenn ihr Asylantrag abgelehnt und ihre Abschiebung angeordnet wurde, wird diese kaum vollzogen. Hinderungsgründe sind wohl: Ihr Herkunftsland ist unbekannt – Ausweise wurden vor der Einreise weggeworfen – oder es verweigert die Rücknahme; der Ausreisepflichtige widersetzt sich mit Gewalt der Abschiebung oder taucht unter. Abgesehen davon gibt es noch einige hunderttausend unregistrierte Zugezogene.
Franz Rothenfußer
97828 Marktheidenfeld