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Würzburg
Leserforum: Abschiebungen – Theorie und Praxis
Bearbeitet von Lukas Kutschera
 |  aktualisiert: 29.10.2020 02:15 Uhr

Zum Artikel "Angst um die kleine Familie" vom 22. Oktober, Seite 23 erreichte die Redaktion folgende Leserzuschrift:

Wenn ich Berichte über Abschiebungen lese, stelle ich häufig erstaunt fest, wie groß die Kluft zwischen Theorie und Praxis ist.

Einerseits werden Anträge von Menschen abgelehnt, die sich nachvollziehbar schon gut bei uns eingelebt haben, bereits gut Deutsch sprechen, eine Arbeitsstelle mit sehr zufriedenem Arbeitgeber haben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und somit das deutsche Sozialsystem entlasten. Es sind nach meinem Eindruck also Menschen, die man als integriert bezeichnen kann. Und Abschiebungen werden anscheinend vorzugsweise bei diesem Personenkreis durchgeführt, weil hier kaum Hindernisse bestehen.

Andererseits wird dagegen Asylbewerbern, auf die das nicht zutrifft, weil sie zum Beispiel gewalttätig oder gar kriminell sind, sich auch nicht integrieren wollen, ein Aufenthaltsrecht zugesprochen (teilweise unter Missachtung der grundgesetzlichen Asylbestimmungen). Und wenn ihr Asylantrag abgelehnt und ihre Abschiebung angeordnet wurde, wird diese kaum vollzogen. Hinderungsgründe sind wohl: Ihr Herkunftsland ist unbekannt – Ausweise wurden vor der Einreise weggeworfen – oder es verweigert die Rücknahme; der Ausreisepflichtige widersetzt sich mit Gewalt der Abschiebung oder taucht unter. Abgesehen davon gibt es noch einige hunderttausend unregistrierte Zugezogene.

Franz Rothenfußer
97828 Marktheidenfeld

 
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  • forchheimer
    Das ist der Unterschied zwischen Asyl und Migration. Diejenigen, die Asyl erhalten, dürfen erst einmal hierbleiben, weil Ihnen in der Heimat Verfolgung droht, diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, haben kein Anrecht hierzubleiben und müssen ausreisen. Wenn hier angeführt wird, dass man bereits Jahre hier ist und sich inzwischen integriert hat, liegt das vor allem daran, dass gegen die Ablehnung des Asylantrages geklagt wird, auch ohne Aussicht auf Erfolgt. Es gibt einem Zeit, Zeit sich zu integrieren und eine Arbeitsstelle zu finden, bis dann letztlich die ablehnende Entscheidung des BAMF gerichtlich bestätigt wird. Aber.....kann man dann auf eine Integration hinweisen und versuchen, über diese Schiene hierzubleiben? Ich meine NEIN, denn der Asylantrag wurde von vornherein abgelehnt. Hier würde eine Zuwanderung über das Asylrecht erfolgen, mit den ganzen sozialen Leistungen, auf die ein Asylbewerber Anrecht hat, ein Zuwanderer aber nicht. Eine Ausnutzung unseres Asylsystemes!
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