Die Geschäftsstelle der IG Metall Würzburg macht in einem Presseschreiben darauf aufmerksam, dass Leiharbeitnehmer, die Mitglied der IG Metall sind und schon länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma arbeiten, Anspruch auf eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld haben.
Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und IGZ gebunden sind, was bei über 90 Prozent aller Leiharbeitnehmer der Fall ist. Wer die Extrazahlung von bis zu 500 Euro in Anspruch nehmen möchte, muss in seinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen.
Wichtig dabei ist die Einhaltung der Fristen. So muss die Beantragung der Extrazahlung beim Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni erfolgen. Die Beantragung für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld erfolgt zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle der IG Metall Würzburg für Mitglieder und diejenigen, die es werden wollen, zur Verfügung, Tel.: (0931) 322610.