Viele Fußballfans fiebern dem Beginn der Europameisterschaft schon entgegen und wünschen sich ein Sommermärchen 2021. Dieses wird jedoch zu einem großen Teil vor dem heimischen Fernseher stattfinden: Denn, wie Stadt und Landkreis Würzburg in Pressemitteilungen berichten, ist Public Viewing aufgrund der anhaltenden Corona-Situation nicht erlaubt. Zur Begründung heißt es, dass laut Mitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums beim Public Viewing der Eventcharakter im Vordergrund stehe. Es handele sich demnach nicht um eine kulturelle Veranstaltung, somit gelten auch nicht dieselben Regeln.
In Absprache zwischen der Stadt Würzburg und der Polizeiinspektion Würzburg Stadt sowie dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern e.V., Bezirk Unterfranken, wurde allerdings für die Übertragung der Fußballspiele im Freien auf dem Gebiet der Stadt Würzburg für die Zeit vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 eine gemeinsame Regelung vereinbart. "Damit werden allgemeine, aber zurückhaltende Feiermöglichkeiten in den Gastronomiebetrieben der Stadt geschaffen", erklärt Pressesprecherin Claudia Lother.
Keine Fanmeile in der Sanderstraße
Somit dürfen Gastronomiebetriebe - unter Einhaltung der Vorgaben und Hygienekonzepte - Fernseher aufstellen. Fans der Fanmeile in der Sanderstraße indes werden enttäuscht sein: Coronabegründet wird es diese in 2021 nicht geben. Zudem werden Gastronomiebetriebe wegen der bestehenden Schutzmaßnahmen nicht so viele Gäste wie üblich bewirten können, heißt es von Seiten der Stadt weiter. Die Bewirtung der Gäste müsse nach den Vorschriften der 13. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erfolgen. Dabei liege das Augenmerk auf dem Erfassen der Kontakte, dem Einhalten des Mindestabstands sowie dem Beachten der Kontaktbeschränkungen.
So genannte Event-Locations mit Public Viewing darf es aus rechtlichen Gründen nicht geben, erklärt Claudia Lother. Nach Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege steht "(…) beim Public Viewing der Eventcharakter im Vordergrund". Der Personenkreis sei üblicherweise nicht von Anfang an klar begrenzt, so dass es sich rechtlich nicht um eine derzeit erlaubte Veranstaltung handele. "Damit ist Public Viewing sowohl im Rahmen der Außengastronomie als auch öffentlich grundsätzlich untersagt", so Lother. Ist allerdings der Verzehr von Speisen und Getränken der Hauptzweck und wird das jeweilige Sportereignis lediglich – auf beispielsweise einem Fernseher – im Hintergrund gezeigt, so sei dies im Rahmen des Gastronomiebetriebs zulässig.
Anfragen zum Fußballschauen
So wird beispielsweise Andreas Eder, Betreiber des Zauberbergs, in seinem Biergarten die EM-Spiele übertragen. Natürlich mit Einlasskontrolle und Kontakterhebung sowie unter den gängigen Hygieneauflagen, wie Eder sagt. "Es ist schön, dass zumindest ein bisschen was wieder möglich ist." Anfragen zum Fußballgucken habe er derzeit einige. Auch Arno Tegel, der mit seiner Frau Thuü Ngan den Biergarten am Zollhaus betreibt, wird eine Leinwand aufbauen. "Wir haben uns mit einem Event-Beamer vorbereitet."
Auch er habe bereits Anfragen von Fußballfans und freut sich auf die am Freitag startende EM. Da er auch viele ausländische Gäste habe, "werde ich flexibel auf das Fußball-Interesse reagieren". Er sei gespannt, wie weit Deutschland bei der EM komme. Bei der letzten EM 2016 verlor Deutschland das Halbfinale gegen Frankreich. In der Studentenkneipe Wohnzimmer wird es im Außenbereich Fernseher geben, im Innenbereich eventuell eine Leinwand. Auch im Biergarten des Postkutscherl werden per Videostream auf jeden Fall die Deutschland-Spiele übertragen, heißt es auf Nachfrage dieser Redaktion.
Vor dem Scherbenmeer schützen
Wie auch schon bei vorherigen Europa- oder Weltmeisterschaften untersagt die Stadt Würzburg auch dieses Mal bei Deutschland-Spielen den Straßenverkauf und die Abgabe von Getränken in Glasflaschen an Gäste, Kunden oder Passanten zwischen 20 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Laut Lother sollen so Passanten vor "Scherbenmeeren" geschützt werden. Dies habe sich in der vergangenen Zeit bewährt.
Die Regelungen für die Gastronomie sehen zudem vor, dass auf einer genehmigten Freischankfläche (Sondernutzungsfläche) nur Fernseher aufgestellt werden dürfen, die eine Bildschirmdiagonale von 139 cm (55 Zoll) nicht überschreiten. Hier seien auch - anders als auf privatem Grund von Betreibern - Beamer untersagt.
Menschenansammlungen vermeiden
Vermieden werden sollen Menschenansammlungen, die sich durch die Fußballübertragung bilden könnten, so die Pressesprecherin der Stadt. Dies könne unter anderem durch die Standortwahl des Fernsehers oder durch Hinweise und Aufforderungen des Personals erfolgen. "Ein Straßenverkauf und die Abgabe von Getränken in Gläsern, Glasflaschen oder in sonstiger Weise an Kunden oder Passanten, die sich im Umfeld ansammeln, ist den Gastronomen untersagt."
Laut Claudia Lother wird der Kommunale Ordnungsdienst die Regelungen für die Gastronomie mit kontrollieren. "Randale unterbinden können und dürfen die Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Ordnungsdienstes allerdings nicht, dazu sind sie nicht ausgebildet", erklärt sie. Auch für die Kontrolle der Autokorsos sei die Ordnungsbehörde der Stadt nicht zuständig. Das liege in den Händen der Polizei. Nach Aussage der unterfränkischen Polizei, rechnet diese wieder mit spontanen Siegesfeiern und Autokorsos. Sie sei gut vorbereitet.
Und, was zu erwartende Müllmengen nach den Spielen angeht: "Wir werden die Stadtreiniger darauf einstellen, lage- und bedarfsorientiert Mitarbeiter zur Reinigung einzusetzen", heißt es von Seiten der Stadt.