Dass renitente Betrunkene bei der Festnahme spucken, auch mal einem Polizeibeamten ins Gesicht, kommt immer wieder mal vor. Aber den Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, nannten alle Prozess-Beteiligten eine „Sauerei“.
Auch Richter Thomas Behl nahm das Wort in den Mund und Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen stellte sogar noch „Riesen“ vorne dran. Ein 31 Jahre alter Auszubildender im Straßenbau, betrunken und – was die Polizeibeamten nicht ahnen konnten – an chronischer Hepatitis B erkrankt, hatte bei seiner Einlieferung in eine Zelle der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt, früh kurz nach drei Uhr, vier Mann „beschäftigt“.
„Ich hoffe, dass du geimpft bist.“
Dabei spuckte er einem Beamten plötzlich gezielt ins Gesicht – in Mund, Augen und Nase. Um den Getroffenen in Angst zu versetzen, behauptete er zudem, dass er mit Hepatitis C infiziert sei, was ein höheres Infektionsrisiko bedeutet hätte. Zynisch schob er den Satz nach: „Ich hoffe, dass du geimpft bist. Wir sehen uns im Grab, ich mach dich fertig.“
15 Monate auf Bewährung
Verurteilt worden ist der Mann wegen Körperverletzung, Widerstand, Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die unter Auflagen für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Reumütig zeigt er sich im Gericht. Sagt er doch nach Verlesen der Anklageschrift, dass „alles was Sie aufgeschrieben haben, stimmt so und ist mir ja so peinlich und tut mir wirklich leid.“ Warum er sich in jener Nacht, nachdem er sich von Alkohol und Drogen erfolgreich verabschiedet hatte, wieder mal volllaufen ließ, kann der Mann sich angeblich nicht erklären. Auch nicht, dass er auf der Juliuspromenade einen Gastwirt, der früh nach zwei Uhr abgeschlossen hatte, durch Tritte an die Eingangstüre veranlasst hatte, noch mal zu öffnen. Nur mit Pfefferspray konnte der Gastwirt den Angreifer in die Flucht schlagen.
Neun Vorstrafen
Der Angeklagte mit neun Vorstrafen, Vater von zwei und demnächst drei Kindern, behauptet, dass seine Erinnerung erst wieder in der Zelle einsetze, als er ein Schmuckstück – ein Geschenk seiner Frau – ablegen sollte, aber nicht wollte. Das Gericht nahm zur Kenntnis, dass der Angeklagte inzwischen ebenso freiwillig wie regelmäßig Therapiestunden aufsucht, um Aggressionen abzubauen, drogenfrei zu bleiben, Stimmungsschwankungen abzufangen und konfliktfähig zu werden.
Bei der Straßenbauer-Ausbildung bestätigten ihm Arbeitgeber und Handwerkskammer eine hohe Motivation, Können und Fleiß. Zur Tatzeit stand der Mann unter Bewährung und eine zweite gibt es bei Richter Thomas Behl „eigentlich nicht“. Dafür ist der Richter bekannt. Aber er nahm dem Mann seine Reue ab und honorierte, dass dieser das Geschehen so umfassend gestanden hat. Dadurch wurde kein einziger Zeuge benötigt.
„Mich können Sie jetzt schnell wieder vergessen“, sagte er zum Angeklagten, „aber damit Sie noch eine Weile an ihr schlechtes Benehmen im Umgang mit Polizeibeamten erinnert werden, zahlen sie 3000 Euro als Bewährungsauflage, von mir aus auch in monatlichen Raten.“ Das Urteil ist rechtskräftig.