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Würzburg
Kooperationsvereinbarung für SKZ-Mountainbike-Strecke
Vertragsunterzeichnung auf dem Gelände des Süddeutschen Kunststoffzentrums(V.l.n.r.: Hans Meyer, Vorsitzender Würzbrug Riders e.V., Martin Heilig, Zweiter Bürgermeister Stadt Würzburg, Klima- und Umweltreferent, Dr.Thomas Hochrein, Geschäftsführer SKZ, Dr. Hülya Düber, Jugend-, Familien und Sozialreferentin Stadt Würzburg)
Foto: Daniel Peter | Vertragsunterzeichnung auf dem Gelände des Süddeutschen Kunststoffzentrums(V.l.n.r.: Hans Meyer, Vorsitzender Würzbrug Riders e.V., Martin Heilig, Zweiter Bürgermeister Stadt Würzburg, Klima- und Umweltreferent, ...
Bearbeitet von Michaela Moldenhauer
 |  aktualisiert: 13.09.2021 02:37 Uhr

Dass es nach vorne gehen und man Widrigkeiten überwinden kann, wenn alle an einem Strang ziehen, hat die Vertragsunterzeichnung beim Süddeutschen Kunstoffzentrum (SKZ) am Friedrich Bergius Ring in Lengfeld bewiesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Ein vom Kunstoffzentrum ungenutztes und brach liegendes Gelände wurde dort in den vergangenen Jahren von Jugendlichen inoffiziell als Mountainbike-Strecke geformt und genutzt. Anfang des Jahres gab es dann naturschutzrechtliche Bedenken seitens der Stadt beim ehrenwerten Versuch des Geschäftsführers Dr. Thomas Hochrein, die Fläche auch offiziell den Lengfelder Jugendlichen kostenlos zum Fahren und Springen mit dem Mountainbike zur Verfügung zu stellen.

Doch der unermüdliche Einsatz aller Beteiligten – Stadtrat, Jugend-, Familien- und Sozialreferat, Klima- und Umweltreferat, SKZ, Verein „Würzburg Riders e.V.“ sowie Eltern der jungen Mountainbiker – brachte eine tragfähige Lösung, so dass die Geschichte nun doch ein gutes Ende genommen hat. Es darf nun offiziell und legal auf dem Gelände gefahren werden.

Der „Bikepark“ wird von Eltern im Auftrag des Radsport Vereins „Würzburg Riders e.V.“ betreut und gepflegt. Die Kinder und Jugendlichen werden vom Verein geschult, was versicherungstechnisch gestattet ist und was nicht. So darf das Gelände zum Beispiel nur mit natürlichen, vorhandenen Erdmaterialien bearbeitet und geformt werden, muss unversiegelt bleiben und die Rampen dürfen nicht höher als ein  Meter sein.

Durch die Kooperationsvereinbarung und eindeutig geklärte Zuständigkeiten steht dem Spaß auf dem Gelände  nichts mehr im Wege. Die Lengfelder Jugendlichen dürfen „legal“ ihrem Sport nachgehen und ihre spektakuläre Sprünge wagen, so die Mitteilung.

 
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