Seit 2011 schon unterstützt die Gemeinde den St. Laurentiusverein als Träger des katholischen Kindergartens zusätzlich zu der Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Nun wurde diese freiwillige Leistung der Gemeinde auf neue Füße gestellt und ein neuer Kooperationsvertrag abgeschlossen, der ab dem Jahr 2020 gelten soll. Darüber informiert die Gemeinde in einer Pressemitteilung.
Kernstück der neuen Förderung ist eine flexiblere Auszahlung der BayKiBiG-Förderung, die sich nicht mehr an festen gesetzlichen Terminen orientiert, sondern sich in Höhe und Zeitpunkt nach dem Liquiditätsbedarf des Vereins richtet. Außerdem wurde der Rahmen zur Übernahme von Fehlbeträgen in schlechten Jahren auf 60 000 Euro verdoppelt, wobei je nach Höhe zwischen 90 und 100 Prozent eines Minus durch die Gemeinde getragen werden. In Jahren mit einem wirtschaftlichen Plus gibt es künftig eine Bonuszahlung. Eine gute Nachricht für alle Beteiligten ist auch, dass der Markt Zell a. Main einen Anstellungsschlüssel von 1:9 mitträgt. Der Gesetzgeber fordert lediglich 1:11.
Der Markt Zell möchte mit dem neuen Kooperationsvertrag das hohe Engagement des ehrenamtlich tätigen Vorstands im St. Laurentiusverein würdigen und dazu beitragen, dass neben dem zeitraubenden Betrieb einer großen Kindertagesstätte nicht auch noch finanzielle Sorgen zu einer Belastung in dieser wichtigen Tätigkeit für die Allgemeinheit hinzukommen, endet die Mitteilung.