Die Strafkammer folgte im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich in dem Indizienprozess vor allem auf Pachtverträge mit einer Erbfallklausel zugunsten des 25-Jährigen berufen, die dieser gefälscht hatte. Die Urkundenfälschung räumte der Angeklagte ein, den Mord hingegen bestritt er bis zuletzt.
Der 25-Jährige soll die Hofbesitzerin im Januar 2009 bei Baumfällarbeiten umgebracht haben. Sein Motiv: Er wollte ihren Hof. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte bereits vor dem Tod der Bäuerin Pachtverträge gefälscht, wonach er den Hof im Todesfall der Besitzerin erbt.
Gutachter hatten in dem seit Anfang April laufenden Prozess nicht ausgeschlossen, dass die Bäuerin aus Weigenheim (Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim) womöglich durch einen Unfall ums Leben gekommen ist.
Der Angeklagte selbst hatte im Prozess geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm jedoch vor, sich bei seinen Aussagen im Ermittlungsverfahren in Widersprüche verstrickt zu haben.