Noch ist nichts entschieden. Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in dieser Woche nach der mündlichen öffentlichen Verhandlung am vergangenen Freitag jetzt die seit 2017 anhängige Berufung der Kläger gegen ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2015 abgewiesen. Doch der Würzburger Anwalt der Kläger, Johannes Bohl, zeigt sich davon unbeeindruckt.
Die Kläger sind vom Urteil des Münchner Gerichthofes enttäuscht
"Natürlich sind die Kläger enttäuscht vom Urteil, keine Frage", sagt er. "Die Urteilsgründe liegen aber noch nicht vor, von daher können wir im Moment eine große rechtliche Bewertung noch gar nicht abgeben." Die Klagen hatten sich gegen Lärm- und Lichtbelästigung durch das Flutlicht sowie gegen eine Genehmigung der Stadt Würzburg für einen Betrieb des Stadions mit 10 006 Zuschauern gerichtet.
"Von der Begründung hängt es auch ab, ob wir eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht machen", fährt Bohl fort. "Dazu müssen wir aber die Gründe kennen." Die Kläger könnten diese derzeit nur vermuten. "Wir gehen aber davon aus, dass die Genehmigung von 2015 für 10 006 Zuschauer, die in der Berufung anhängig war, überholt ist, und damit nicht mehr wirksam wäre."
Auch gegen eine spätere Genehmigung der Stadt läuft bereits eine Klage der Anwohner
"Da müssen wir sehen, ob das im Urteil auch so deutlich drin steht, und wie das formuliert ist", sagt der Anwalt. "Wenn diese Genehmigung weg wäre, wäre das aus Klägersicht ein gewisser Teilerfolg, denn dann könne im weiteren Verfahren je nach Ausgang die Sache nicht mehr auf diese Genehmigung zurückfallen", erläutert er.
Denn gegen eine spätere Genehmigung der Stadt Würzburg aus dem Jahr 2018 für eine Erweiterung auf 13 000 Zuschauer mittels Stahlrohrtribüne sei im selben Jahr schon beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht worden. Diese Klage habe das Würzburger Gericht wegen des ersten Verfahrens lediglich ausgesetzt und müsse deshalb nicht neu eingereicht werden. "Diese Klage betreiben wir jetzt natürlich weiter", sagt der Anwalt der Kläger.
Innerhalb von fünf Monaten muss die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen
"Von Rechts wegen besteht eine Frist von fünf Monaten, innerhalb derer das Gericht sein Urteil begründet haben muss", bestätigt Jörg Singer, Pressesprecher des BayVGH in München, auf Anfrage. "Es wäre aber absolut unüblich, wenn diese Frist ausgeschöpft werden würde", so Singer. Dennoch sei nicht absehbar, bis wann die schriftliche Urteilsbegründung aus München vorliege.
Hallo, lächerlich was die Nachbarn vom Kickers Station fordern, wir wohnen entlang der Eisenbahn Linien, und wir haben uns daran gewöhnt, oder wo sollten wir uns beschweren.
Vor allem, wir wussten es als wir vor vielen Jahren eingezogen sind, es hatte noch keine Lärmschutzwand gegeben die eh nicht viel nutzt.
Aber egal, macht Euch weiter lächerlich und klagt.
Was machen die wenn eine Familie mit Kleinkindern neben ihnen wohnt? Vor meinem Schlafzimmer steht auch eine Strassenlaterne die sehr hell ist. Bin aber noch nicht auf die Idee gekommen die Stadt zu verklagen. Kommt mal von euern hohen Ross runter und einigt euch mit Kickers und der Stadt.
PS: Ich möchte kein Spielverderber für zig tausende Menschen sein.